Ausländerrechtlich habe sich Walter Y. (Name von der Redaktion geändert) „selbst ins Knie geschossen“, als er aus Frust am 4. Juli vorigen Jahres eine Matratze angezündet und damit für ein großes Schadensfeuer am Brettener Marktplatz gesorgt habe. Das meinte am Dienstag der Vorsitzende der 22. Strafkammer beim Landgericht Karlsruhe, Axel Heim, als die Kammer Y. wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilte. Denn sobald sein ausländerrechtlicher Status geklärt sei, werde Y. in seine Heimat abgeschoben.
Eine solche Abschiebung hätte nach anderen, nicht so schweren Straftaten bereits im vorigen Jahr erfolgen sollen. Da aber die notwendigen Papiere nicht vorhanden waren, wurde eine Duldung bis September 2020 ausgesprochen. Wegen der Untersuchungshaft, in der er seit dem Brand im Juli sitzt, war das Ende der Duldung ohne Folge.
Randale aus Frust über Ablehnung
Sein Asylantrag war abgelehnt worden. Aus Frust über seinen ausländerrechtlichen Zustand hatte Y. an diesem Julimorgen zunächst in seinem Zimmer randaliert und schließlich die Matratze angezündet, die zwischen seinem Zimmer und der Küche der Wohnung stand, die er sich mit einem anderen Mann teilte.
Mit diesem Mitbewohner war es aus Lärmgründen und wegen anderer Ursachen immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen. Der Zimmergenosse hatte sich in der Küche ein Frühstück bereitet, das er in seinem Zimmer einnehmen wollte. Y. sagte, er habe gemeint, der Mitbewohner sei schon zur Arbeit gegangen, was aber nicht der Fall war.
Auch weil sich im Erdgeschoss des Hauses ein Bekleidungsgeschäft befand, legte ihm Staatsanwalt Andreas Hunkel dies neben der schweren Brandstiftung zur Last und bemerkte, er hätte Y. auch wegen versuchten Mordes anklagen können. In seinem Plädoyer, in dem er eine sechsjährige Strafe forderte, spielte die Aussage des Mitbewohners eine bedeutende Rolle.
Bekleidungsgeschäft im Haus wegen Schäden wochenlang geschlossen
Der Mann sagte, er habe erhebliche Angst gehabt, als er das Feuer bemerkte. Er konnte wohl nicht mehr über das Treppenhaus fliehen, weil dieses schon zu sehr verraucht war. Deshalb rettete er sich durch das Bad der Wohnung und über die Terrasse, von der er nach eigenen Angaben rund zwei Meter in die Tiefe sprang.
Nahe des brennenden Hauses fand er den Angeklagten ziemlich teilnahmslos an einer Mauer gelehnt, wie er in seiner eingehenden Vernehmung als erster Zeuge bemerkte. Zweite Zeugin war eine Angestellte des Bekleidungsgeschäfts, die berichtete, dass der Laden sechs Wochen lang geschlossen bleiben musste, bis die Brandschäden beseitigt waren.
Unstimmigkeiten über die entstandene Schadenshöhe
Die übrigen Teile des Hauses, so die Aussage des Hauptsachbearbeiters bei der Kripo Bruchsal, könnten auch jetzt noch nicht wieder genutzt werden. Bei seiner Einlassung kam es zu Unstimmigkeiten über die entstandene Schadenshöhe. War die Staatsanwaltschaft von 400.000 Euro ausgegangen, sprach er von 500.000. Die Brandermittler des Landeskriminalamts waren nach ersten Schätzungen von rund 250.000 Euro ausgegangen.
Die Höhe spielte beim Strafmaß letztlich aber keine Rolle, wie Richter Heim sagte, sie sei in jedem Fall sehr hoch. Verteidigerin Semra Wangler hatte drei Jahre und zehn Monate gefordert. Der Angeklagte nahm aber nach Rücksprache mit ihr das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft hielt sich dies noch offen.