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Verteidiger fordert Freispruch

Angeklagter im Mordprozess weist alle Vorwürfe von sich

Auf Freispruch mangels Beweisen plädiert Verteidiger Bastian Meyer in seiner halbstündigen Argumentation im Oberderdinger Mordprozess vor dem Landgericht Karlsruhe. Er habe keine der ihm vorgeworfenen taten begangen, erklärte der Angeklagte.

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Einem Zirkelschluss sei der Staatsanwalt aufgesessen, erklärt Verteidiger Bastian Meyer in seinem Plädoyer im Oberderdinger Mordprozess. Das Urteil soll am Mittwich verkündet werden. Foto: Thomas Rebel

„Ich habe keine der hier angesprochenen Taten begangen und schließe mich den Worten meines Verteidigers an!“ Es war das erste und einzige Mal dass sich der Angeklagte Chris S. im Oberderdinger Mordprozess zu den Vorwürfen äußerte, die vor dem Landgericht Karlsruhe gegen ihn erhoben wurden. Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass der 24-jährige Altenpfleger am Fronleichnamstag 2018 im Oberderdinger Altenpflegeheim Haus Edelberg ein Feuer gelegt hat. Dabei kam eine 82-jährige Heimbewohnerin ums Leben, eine 92-jährige Bewohnerin erlitt lebensbedrohliche Verletzungen.

"Gibt keinen objektiven Tatnachweis"

Verteidiger Bastian Meyer beantragte indes Freispruch mangels Beweisen. „Es gibt keinen einzigen objektiven Tatnachweis, und das Sachverständigengutachten entlastet meinen Mandanten“, erklärte der Pforzheimer Anwalt bei seinem halbstündigen Plädoyer. Die Vertreter der Anklage hätten nur in eine Richtung ermittelt. Andere Tatverdächtige seien nicht sorgfältig unter die Lupe genommen und entlastende Aspekte nicht berücksichtigt worden.

Zeugenaussagen im Mordprozess "nicht relevant"

Nach Einschätzung des Verteidiger hat sich ein Großteil der Zeugenaussagen im Mordprozess als nicht relevant herausgestellt. Zeugen seien ohnehin das schlechteste Beweismittel, immer wieder hätten sie überaus subjektive Eindrücke wiedergegeben. So sei ein widersprüchliches Bild entstanden. Dem Staatsanwalt warf er selektive Wahrnehmung vor, darüber hinaus sei er einem Zirkelschluss aufgesessen. „Wer davon ausgeht, dass Chris S. der Täter ist, der interpretiert das Verhalten des Angeklagten in diesem Sinne“, sagte Meyer. Für manche Verhaltensweisen, die als verdächtig bewertet wurden, gäbe es allerdings auch gute andere Erklärungen. Jemanden helfen zu wollen, wie es der Angeklagte nach den Feldbränden bekundet hatte, sei noch nichts Verdächtiges. Und die besagten Schuldgefühle seines Mandanten könnten auch daher rühren, dass er beim Brand im Pflegeheim zuerst in die falschen Flure gelaufen sei und deshalb dem Opfer nicht mehr habe helfen können.

Alibi der Freundin?

Anders als die Staatsanwaltschaft wertete Meyer die verschwommene Aussage der Freundin des Angeklagten als Alibi für den ersten Brand und forderte Freispruch. Beim zweiten Brand bei der Feldscheune dementierte er die Existenz eines Videos, wie es Zeugen gesehen haben wollten. Es gebe kein Video, dies sei ein Märchen, bekundete Meyer.

"Ähnlich, aber nicht identisch"

Wohl ähnle die beim Angeklagten gefundene Maske und der Benzinkanister dem Kanister und der Dreilochmaske auf den Bildern der Überwachungskamera. Doch im Internet fänden sich Hunderttausende solcher Masken und Dutzende solcher Kanister. Und warum lasse sein Mandant die Maske und die abgeschnittenen Hosenbeine zuhause liegen, wenn er Beweismittel verschwinden lassen wollte, und schaffe dafür Chinaböller und 1,26 Gramm Marihuana auf die Seite? Und bei der aufgefundenen Hose sei der Versuch des Gutachters eindeutig gescheitert, sie als das Exemplar zu identifizieren, das am Tatort fotografiert wurde. Auch hier sei die Indizienlage zu schwach. Und bei einer Feldscheune könne man auch nicht den Retter spielen, begründete Meyer sein Plädoyer auf Freispruch auch im Brandfall zwei. Von den Zeugenaussagen zum Brand im Oberderdinger Pflegeheim seien nur drei relevant, und die entlasteten seinen Mandanten, erklärte der Anwalt. Laut dem zweiten Gutachten der Brandsachverständigen habe es lediglich 40 Sekunden von der Brandlegung bis zum Auslösen des Feueralarns gedauert. In dieser Zeit sei der Angeklagte jedoch laut Aussage der Stationsschwester mit ihr im Treff gewesen, argumentiert der Verteidiger. Somit käme er als Täter nicht in Frage.

"Andere Verdächtige nicht sorgfältig überprüft"

Wer könnte es sonst gewesen sein? Laut Anwalt Meyer habe die Polizei den ehemaligen Mitarbeiter, der dem Pflegeheim gedroht und bedauert hatte, dass es nicht komplett abgebrannt sei, nicht sorgfältig genug unter die Lupe genommen. „Auch der verhielt sich mehr als auffällig, er hatte kein Alibi, dafür einige Vorstrafen und war manisch-depressiv“, sagte Meyer. Vielleicht hätte man hier weiter ermitteln sollen? Oder den anderen Verdächtigen nachgehen, die es auch gegeben habe. Auch für den Brand im Altenheim beantragte der Verteidiger, seinen Mandanten freizusprechen.

Termin

Das Urteil im Oberderdinger Mordprozess soll am Mittwoch, 13. März um zehn Uhr im Schwurgerichtssaal des Karlsruher Landgerichts verkündet werden.

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