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Industriegebiet Gölshausen

Streit zieht Kreise: Grüne Landtags-Abgeordnete kritisieren Baumfällung in Bretten scharf

In der Baumfällaktion im Gölshausener Indutriegebiet Ende November sehen Landtags-Abgeordnete der Grünen eine Pflichtverletzung von Stadt und Kreis. Mit ungewöhnlicher Schärfe haben sie eine Stellungnahme verfasst.

Einsatz mit der Kettensäge: Vor Ort entfernen die Arbeiter die Äste der Obstbäume.
Einsatz mit der Kettensäge: Vor Ort entfernen die Arbeiter die Äste der Obstbäume. Foto: Catrin Dederichs

Sieben Landtags-Abgeordnete der Grünen, allen voran die für den Wahlkreis Bretten zuständige Andrea Schwarz, haben in einem offenen Brief an Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff (Freie Wähler) und Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) ihr Befremden über die Baumfällaktion im Gölshausener Industriegebiet zum Ausdruck gebracht. Dort waren für die Erweiterung des Industriegebiets 39 Streuobstbäume gefällt worden.

Sehr verwundert sei man auch darüber, dass hier in einem laufenden Widerspruchsverfahren vollendete Fakten geschaffen wurden, ohne dass die Widerspruchsführer des BUND darüber zuvor informiert wurden, heißt es in dem Schreiben, das von Andrea Schwarz, Markus Rösler, Hermino Katzenstein, Erwin Köhler, Norbert Knopf, Barbara Saebel und Stefanie Seemann unterschrieben wurde.

Ausgleich für gefällte Bäume an anderer Stelle ist „kein adäquater Ersatz“

Die Grünen weisen darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebenen und selbstverständlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle keinen adäquaten Ersatz für bestehende Streuobstbestände darstellen. Und dies schon gar nicht, wenn es sich wie in Bretten um über 100-jährige Hochstamm-Obstbäume handle.

Denn erst im Alter von mindestens 40 Jahren beginnen die Hochstamm-Obstbäume für Flechten und Moose, Spechte und Nachfolgebewohner der Spechthöhlen wie Siebenschläfer, Fledermäuse oder geschützte Brutvögel wie Gartenrotschwanz ihre ökologische Wertigkeit zu entwickeln.

Die Genehmigung für die Abholzung der Fläche in Bretten sei von daher sicherlich nicht im Sinne des Naturschutzgesetzes, wie es die Grünen im Jahr 2020 verabschiedet haben. Die Vorgehensweise der Stadt und des Landkreises missachte den Rechtsschutz der Beschwerdeführer und verletze nach Auffassung der Grünen die auch rechtsstaatlich gebotene Fairness.

Grüne wollen Gesetz möglicherweise verschärfen

„Ihr Vorgehen entspricht in unseren Augen daher nicht einer verantwortungsvollen Wahrnehmung ihrer Pflichten als Kommunalpolitiker“, kritisieren die Grünen. Man habe im Juli 2020 als Abgeordnete „nicht die Hände erhoben für ein Gesetz, das seine Wirkung verfehle, weil es von Landratsämtern und Gemeinden allzu leichtfertig weggeworfen werde“, monieren die Grünen.

Man werde den Vorfall deshalb zum Anlass nehmen, zu prüfen, ob eine unmissverständlichere und schärfere Formulierung des Gesetzes notwendig sei, das Streuobstbestände in einer besonderen Weise schützen soll.

Grundsätzlich sei man an Gesprächen interessiert sowie pragmatisch und erfahren genug, um zu wissen, dass es in der Politik immer wieder Kompromisse geben müssen, betonen die Beschwerdeführer.

Mit der Rodung der alten Hochstamm-Obstbäume während eines laufenden Widerspruchsverfahrens hätten Bretten und der Landkreis aber leider Fakten geschaffen, die auch das Regierungspräsidium und das Umweltministerium beschäftigen werden und über die nun zunächst das Verwaltungsgericht Karlsruhe zu urteilen habe.

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