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Planungen laufen normal weiter

Das Brettener Peter-und-Paul-Fest soll trotz Corona im Juli stattfinden

Das Peter-und-Paul-Fest ist der Höhepunkt im Veranstaltungsjahr in Bretten - mit rund 120.000 Besuchern. Ob das Fest wegen der aktuellen Corona-Krise und Ausgehbeschränkungen in diesem Jahr stattfindet, ist zumindest noch fraglich.

Das viertägige Peter-und-Paul-Fest lockt jährlich rund 120.000 Menschen aus Nah und Fern in die Melanchthonstadt.
Das viertägige Peter-und-Paul-Fest lockt jährlich rund 120.000 Menschen aus Nah und Fern in die Melanchthonstadt. Foto: Rebel

Das Peter-und-Paul-Fest ist der Höhepunkt im Brettener Veranstaltungsjahr - mit rund 120.000 Besuchern. Ob das Fest wegen der aktuellen Corona-Krise aber in diesem Jahr stattfindet , ist aber zumindest noch fraglich.

Noch hoffen die Planer auf einen guten Ausgang trotz der aktuellen Beschränkungen und Ausgehsperren zum Schutz vor dem Coronavirus . Immerhin wäre es das 70. Peter-und-Paul-Fest nach dem Zweiten Weltkrieg.

„Wir planen und hoffen, das ist unser Status quo“, erklärt Stadtvogt Peter Dick und versichert: „Wir sind optimistisch.“ Nach aktuellem Stand geht das Fest also von Freitag, 3. Juli, bis Montag, 6. Juli, über die Bühne.

Neben den Besuchern sind am Peter-und-Paul-Fest rund 500 Mitglieder der Vereinigung Alt Brettheim (VAB) sowie mehr als 3.000 Gewandete aus über 50 Gruppen aktiv beteiligt . Dazu kommen noch die Mitarbeiter aus den Reihen der Stadtverwaltung, der Stadtwerke, der Polizei, der Feuerwehr, des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks und der Security.

Im Gespräch mit unserer Redaktion betont Dick, dass man seitens des VAB gewillt ist und alles daransetzen wird, dass das Großevent mit seiner weit über die Grenzen der Region hinausgehenden Strahlkraft die Bühne geht.

Langfristige Planung ist für das Peter-und-Paul-Fest wichtig

„Das Peter-und-Paul-Fest ist so groß, da ist eine langfristige Planung erforderlich“, sagt der Stadtvogt. Bereits im vergangenen Herbst wurden Verträge mit vielen Händlern und Schaustellern geschlossen, die sich im Juli in Bretten präsentieren wollen. Auch die jeweiligen Einsatzpläne für Polizei, DRK, Feuerwehr, Security und THW sind gemacht oder in Arbeit.

Der Grund dafür ist simpel: „Die Planung für so ein Fest erfordert sehr viel Zeit, eine Absage wiederum ist auch noch recht kurzfristig möglich“, erklärt Dick und führt weiter aus: „Die Planungen laufen, ohne dass wir natürlich wissen, wie es in dreieinhalb Monaten aussieht.“

Jubel ohne Ende: In Bretten, nein: Brettheim, wird das Mittelalter gefeiert. Besser geht's nicht!
Jubel ohne Ende: In Bretten, nein: Brettheim, wird das Mittelalter gefeiert. Besser geht's nicht! Foto: Thomas Rebel

Finale Entscheidung steht wegen des Coronavirus noch aus

Man werde wohl bis Anfang oder sogar bis Mitte Juni warten, ehe man die finale Entscheidung trifft, ob das 70. Peter-und-Paul-Fest mit seinem imposanten Umzug am Festsonntag stattfindet oder ob man das Spektakel doch absagt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die VAB nach einem Treffen mit der Stadtverwaltung und den zuständigen Behörden erklärt, dass Peter-und-Paul wie geplant stattfinden solle. An diesem Ziel halten Dick und seine Mitstreiter weiterhin fest, obwohl sich gerade in Bezug auf Veranstaltungen allgemein und das öffentliche Leben generell in den vergangenen Tagen wegen der sich immer rasanter ausbreitenden Corona-Epidemie vieles geändert hat.

Hoffen auf einen glimpflichen Corona-Verlauf

„Wir setzen darauf, dass sich in den kommenden Wochen hoffentlich alles zum Positiven entwickelt. Wir verstehen auch, dass die Leute verunsichert sind, schließlich besteht aktuell für uns als VAB keine Möglichkeit der Einflussnahme“, erklärt Stadtvogt Dick.

Und er stelle klar: „Sollte zwei oder drei Wochen vor dem geplanten Termin die Situation noch so sein wie jetzt gerade, dann kann das Peter-und-Paul-Fest nicht stattfinden.“ Das wäre sehr schade und vor allem einmalig, sagt Dick. „Wenn es so kommen sollte und damit der schlimmste Fall eintreten würde, dann wäre das halt so. Das ist dann höhere Gewalt.“

In Haftungsfragen ist das Peter-und-Paul-Fest abgesichert

Im Falle einer Absage wäre die VAB laut Dick übrigens in Haftungsfragen abgesichert. Das sei durch die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen zweifelsfrei geregelt. Dies sind die Zulassungsbedingungen, die für die Schausteller und Händler gelten, und die sogenannten Mitwirkenden-Bedingungen, die für gewandete Festteilnehmer sowie für die Gäste gelten, die für das Programm verpflichtet sind.

Demnach bestehe für diese beiden Personengruppen nämlich kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung, somit kann hier auch niemand finanzielle Ansprüche gegenüber der VAB als Veranstalterin geltend machen. Dies sei nur dann möglich, wenn das Fest abgebrochen würde und der Abbruch auf ein Verschulden der VAB zurück zu führen sei, erklärt Dick.

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