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Flächen für Neuansiedlungen

Bretten schafft neuen Raum für Industrieansiedlung

Im Gewann Herrgottsäcker will die Stadt Bretten ortsansässigen Unternehmen neue Entwicklungsmöglichkeiten geben. Dafür ist eine Neuausweisung von Flächen nötig.

Im Flächenutzugsplan soll der 7. Erweiterungsabschnitt des Gölshausener Industriegebiets ausgewiesen werden angrenzend an das im Hintergrund zu sehende Firmengelände der Unidek.
Im Flächenutzugsplan soll der 7. Erweiterungsabschnitt des Gölshausener Industriegebiets ausgewiesen werden angrenzend an das im Hintergrund zu sehende Firmengelände der Unidek. Foto: Arnd Waidelich

Flächen für die Neuansiedlung von Industrie stehen der Stadt Bretten spätestens mit der Entscheidung nicht mehr zur Verfügung, 21 Hektar des Rüdtwalds der Firma Deuerer zur Verfügung zu stellen. Für ein Mittelzentrum sei es aber dringend erforderlich auf diesem Feld handlungsfähig zu bleiben, informiert die Stadtverwaltung. Dabei gehe es nicht in erster Linie um Neuansiedlungen. Vielmehr will man ortsansässigen Firmen, die an ihrem heutigen Standort keine Entwicklungsperspektive haben, die Möglichkeiten zur Bestandspflege anbieten. Das geht nur mit der Neuausweisung von Flächen.

Dem Problem soll im Gewann Herrgottsäcker begegnet werden mit dem aktuell siebten und letzten Erweiterungsabschnitt des Gölshäuser Industriegebiets. Das Gebiet befindet sich am dessen südlichem Rand und hat eine Größe von rund zehn Hektar. Nur sieben davon können gewerblich genutzt werden. Der Rest dient als Freiflächen dem landespflegerischen Ausgleich und gleichzeitig zur Eingrünung des Gebietes. Die bebaubaren Flächen des neuen Gebietes sollen an Brettener Unternehmen vergeben werden, die dringenden Erweiterungsbedarf haben.

Gölshausen VII wird derzeit doppelt überplant mit einem Flächennutzungsplan, der die Voraussetzung für einen Bebauungsplan schaffen soll. Den geänderten Bebauungsplanentwurf hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. September beschlossen und damit verbunden die erneute öffentliche Auslegung wie die inhaltlich eingeschränkte Beteiligung der Behörden.

Flächennutzungsplan braucht eine Überarbeitung

Parallel zum Bebauungsplan muss der Flächennutzungsplan überarbeitet werden, denn er ist Voraussetzung für die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens. Beide Bauleitplanverfahren sollen Ende 2021/Anfang 2022 abgeschlossen werden. Für eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht der Gemeinderat zuständig, sondern der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim.

Das aus Brettener und Gondelsheimer Gemeinderäten zusammengesetzte Gremium billigte am Mittwochabend einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplans. Weiterhin beschloss es die Offenlage des Entwurfes sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Von ihnen und Nachbargemeinden gingen 20 Stellungnahmen ein.

Dazu zählte beispielsweise die Gemeinde Oberderdingen. Sie wies darauf hin, dass die Gebäude von Gölshausen VII nicht über den benachbarten Höhenrücken hinausragen und nicht von der L1105 aus zu sehen ein dürften. Das Landwirtschaftsamt im Landratsamt äußerte keine Bedenken. Der Plan weise umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen aus. Sie würden im Dialog mit der Gemeinde Bretten abgestimmt.

Wie geht das mit dem Naturschutz zusammen?

Haupteinwender waren der BUND und der Landesnaturschutzverband (LNV). Beide sahen die Planung als unverträglich mit den bestehenden Streuobstflächen. Mit der Inanspruchnahme dieser Flächen würden nach Auffassung von BUND und LNV nicht zu heilende Wunden in den Naturhaushalt in Bezug auf die biologische Vielfalt, die Erholungsnutzung sowie die landwirtschaftliche Nutzung geschlagen.

Die Planer wiesen diesen Einwand mit der Begründung zurück, dass Eingriffe in Streuobstbestände nicht generell untersagt seien. Sie stünden unter Genehmigungs- und Ausgleichsvorbehalt. Die Eingriffe in die Streuobstbestände seien nach Lage und Umfang sowie Zuschnitt des Plangebiets unvermeidlich.

Überdies finde nur auf Teilflächen ein Eingriff statt. Die restlichen Streuobstflächen blieben erhalten und der Ausgleich sehe so viele Neupflanzungen vor, dass in der Bilanz nach Abschluss der Planung mehr Streuobstflächen vorhanden seien als vorher.

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