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Kurioser Fall

Versuchter Diebstahl in Gondelsheim: Brettener Amtsgericht verwirft Geständnis

Ein Mann soll Bausprieße vom Gelände eines Betonwerks in Gondelsheim gestohlen haben. Vor Gericht legt er ein Geständnis ab. Aber das Gericht glaubt ihm nicht.

Eine Statue der Justitia
Das Brettener Amtsgericht verhandelte einen Fall von Dezember 2021 aus Gondelsheim. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ein Blick sagt mehr als 1.000 Worte, sagt das Sprichwort. Ein solch vielsagender Blick bewahrte einen 28-jährigen Pfälzer vor einer Verurteilung wegen versuchten Diebstahls.

Von Staatsanwalt Sebastian Kaufmann war ihm vor dem Amtsgericht Bretten am ersten Verhandlungstag vorgeworfen worden, er habe zusammen mit zwei Kumpels am 21. Dezember 2021 versucht, 45 Sprieße aus dem Gondelsheimer Betonwerk der Firma Harsch zu entwenden.

Angeblich hat ein Mitarbeiter des Werks in Gondelsheim die Mitnahme erlaubt

Der Mann aus dem rheinland-pfälzischen Neustadt legte gleich zu Beginn des Prozesses ein vollumfängliches Geständnis ab. Dies, obwohl er – wie er sagte – keinen Augenblick Zweifel an der Legalität der Aktion gehabt habe. Sie sei von einem Mitarbeiter, dem Anführer des Trios, genehmigt worden.

Genau dieser Anführer war dem ersten Verhandlungstag fern geblieben, obwohl als wichtiger Zeuge geladen. Deshalb musste ein zweiter Verhandlungstag anberaumt werden, zu dem der Zeuge nur äußerst widerwillig erschien.

Zeuge muss von Polizei abgeholt werden

Die Polizei musste ihn morgens um 6.15 Uhr in der Pfalz aus dem Bett holen. Das wird ihn teuer zu stehen kommen: Richter Elmar Herding kündigte am Ende der Verhandlung an, er werde die dadurch entstandenen Kosten tragen müssen.

Viel konnte der Zeuge zur Aufklärung des Vorwurfs nicht beitragen. Immer wieder berief er sich auf Erinnerungslücken. Schließlich sei es hunderte Male vorgekommen, dass er mit seiner Truppe zum Schrottsammeln auf das Gelände von Firmen eingefahren sei.

An die Details des Vorfalls am 21. Dezember 2021 könne er sich nicht erinnern. Das änderte sich auch nicht, als Elmar Herding ihm mit Details aus dem ersten Verhandlungstag und Lichtbildern auf die Sprünge helfen wollte.

Entscheidend blieb damit die Aussage jenes Harsch-Mitarbeiters aus dem ersten Verhandlungstag. Er hatte das Trio in flagranti erwischt. Eindrucksvoll hatte er beschrieben, dass der Angeklagte mit einem völlig ungläubigen Blick auf den Vorwurf reagiert habe, er würde einen Diebstahl begehen.

Dieses Detail stellte Staatsanwalt Sebastian Kaufmann in den Mittelpunkt seines Schlussplädoyers. Genau dieser Blick bestätige die erheblichen Zweifel, dass der Angeklagte um die Illegalität seines Tun wusste. Vollumfänglich schloss sich ihm selbstverständlich Verteidiger Jürgen Wedler an.

Vorsatz zum Diebstahl ist nicht klar zu erkennen

Die Schilderung des Harsch-Mitarbeiters untermauere die Unschuld seines Mandanten. Elmar Herding schloss sich den beiden Plädoyers an. An diesem Fall habe man sehr schön sehen können, warum der Gesetzgeber vorgesehen habe, dass selbst Geständnisse noch überprüft werden sollten.

Die ganz zu Beginn des Prozesses gezeigte offene Bereitschaft des Angeklagten, alle Schuld auf sich zu nehmen, nur um eine Bewährungsstrafe zu erhalten, sei verfrüht gewesen.

Schon in Nebensätzen sei erkennbar gewesen, dass es sich anders abgespielt habe als in der Anklage vorgetragen. Der Vorsatz sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen gewesen.

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