Brettener Casino-Betreiber wehren sich
Landauf, landab wehren sich Spielhallenbetreiber gegen behördliche Abstandsregeln. Sie müssen 500 Meter voneinander und von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sein. Die Regelung stammt von 2012, trat ab 2017 in den Ländern in Kraft. Doch jetzt erst schlagen viele Verfahren bei den Verwaltungsgerichten auf.