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Parkraumgebührensatzung geändert

Brettener Gemeinderat legt Gebühren für Sporgassen-Parkplatz fest

Das Thema Parken hat im Brettener Gemeinderat zuletzt für rege Debatten gesorgt. Die Stadtverwaltung setzt ihre Pläne durch – gegen die Anträge von CDU und Grünen.

Schilder weisen am Donnerstag (19.01.2012) in Kiel auf einen Parkscheinautomaten und gebührenpflichtige öffentliche Parkplätze hin. Weil im Rathaus eine nötige Vorgabe zur Verlängerung der Parkgebührenverordnung übersehen wurde, können die Autofahrer auf den Parkflächen zur Zeit umsonst parken ohne dass Strafe droht. Angesichts der knappen Haushaltslage bitte die Stadt jedoch darum, weiterhin die Parkgebühren freiwillig zu entrichten. Foto: Carsten Rehder dpa/lno (zu dpa/lno vom 19.01.2012) ++ +++ dpa-Bildfunk +++
Ein Euro pro Stunde: Dieser Tarif gilt ab 2022 auf dem Sporgassen-Parkplatz in Bretten. Außerdem werden die Parkautomaten an Seedamm und Postweg mit modernen Modellen ersetzt. Foto: Carsten Rehder picture alliance / dpa

Bretten hat die Gebühren für den neuen Sporgassen-Parkplatz festgelegt. Außerdem schafft die Stadt neue Parkautomaten an. Einer entsprechenden Änderung der Parkraumgebührensatzung, die 2022 in Kraft treten soll, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.

Vorschläge, die nicht nur aus den Reihen von CDU und Grünen kamen, werden nicht umgesetzt – zumindest vorerst.

Wie in der Beschlussvorlage vorgesehen, wird das Sporgassen-Areal der neuen Parkzone III zugeordnet, für die von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 19 Uhr sowie samstags von 7 bis 14 Uhr eine Parkgebühr von einem Euro pro angefangene Stunde festgelegt ist. Der Sonn- und Nachttarif beträgt für die Zeiträume von Montag bis Freitag (19 bis 7 Uhr) sowie Samstag bis Montag (14 bis 7 Uhr) jeweils zwei Euro pro angefangene Stunde.

Weiterhin hat der Gemeinderat zugestimmt, die mittlerweile mehr als 20 Jahre alten Parkautomaten am Seedamm und am Postweg mit neuen, solarbetriebenen Automaten zu ersetzen, an denen auch per Karte gezahlt werden kann.

Gebühren oder Verkehrsaufkommen senken?

Doch die Pläne der Stadtverwaltung stießen nicht bei allen Räten auf Zustimmung. So beklagte Bernd Neuschl (CDU), dass sich Bretten durch die Technik des neuen Kassenautomaten von dem „Frequenzbringer“ der ehemals kostenlosen ersten Parkstunde verabschiede, woraufhin er im Namen seiner Fraktion den Antrag stellte, die Gebühr für die Sporgasse auf 50 Cent zu senken. Der Antrag wurde jedoch mit 16 zu 6 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Fabian Nowak (Grüne) hält eine Gebührenabsenkung mit Blick auf Brettens Haushaltsdefizit für „absolut nicht nachvollziehbar“. Und so stellte er den Antrag, die Parkflächen an Seedamm und Sporgasse (vormals Zone II mit 50 Cent pro Stunde) in Zone III zusammenzufassen sowie die Flächen an Gleisdreieck und Postweg in Zone II zu überführen und dafür Parkzone I (80 Cent pro Stunde) ganz aufzulösen. Mit einem Ergebnis von zwölf zu vier Stimmen bei vier Enthaltungen erwies sich dieser jedoch ebenso wenig als durchsetzungsfähig.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Ein dritter Antrag, von dem später nur noch eine Anregung übrig blieb, stammte von Jörg Biermann. Der Sprecher der Aktiven-Fraktion empfahl, an der Sporgasse nach Eppinger Vorbild nicht die erste, sondern die zweite Stunde Parken gratis anzubieten. Das entzerre das Verkehrsaufkommen und sorge für längere Besuchszeiten.

Bürgermeister Michael Nöltner (CDU) erkannte die Vorzüge an, gab allerdings zu bedenken, dass die Sporgasse als Innenstadt-Parkplatz eher auf Fluktuation ausgelegt sei. Wer länger bleiben wolle, könne den Seedamm-Parkplatz nutzen.

Inmitten dieser regen Debatte sorgte Ordnungsamtleiter Simon Bolg mit seinem Urteil, dass „alle“ Vorschläge nachvollziehbar seien, für erleichterndes Gelächter – bevor er nachvollziehbar darlegte, dass es zunächst lediglich um eine zeitlich befristete Änderung gehe, die ohnehin mit der Fertigstellung des Sporgassen-Areals neu und „ganzheitlich“ überdacht werden müsse. Das leuchtete denn auch den meisten ein.

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