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Geschichte einer Frau aus Bretten

Einsames Sterben: Nachlasspflegerin aus Bruchsal berichtet von ihrem Alltag

Ein Mensch stirbt. Was passiert mit der Wohnung, was mit dem Vermögen, wenn keine Erben bekannt sind? In diesem Fall setzt ein Gericht einen Nachlasspfleger ein. Nachlasspflegerin Eva Heckmann berichtet von einem Fall aus Bretten.

Flur, Tür, Wohnung
Einsames Sterben: Um Erben zu ermitteln, suchen Nachlasspfleger in den Wohnungen der Verstorbenen nach Unterlagen. Was sie in den Wohnungen erwartet, ist unterschiedlich. Foto: Tom Rebel (Symbolfoto)

Im Spätjahr 2020 bricht eine ältere Frau im Hof ihres Wohnhauses in Bretten zusammen und stirbt. Sie ist psychisch krank und lebt zurückgezogen in einer Sozialwohnung.

Die Frau ist nicht verheiratet, Verwandte sind nicht bekannt. Da die Eigentümerin die betroffene Wohnung neu vermieten will, wendet sie sich an das Nachlassgericht in Bruchsal. Das setzt Eva Heckmann als Nachlasspflegerin ein.

Die Rechtsanwältin aus Bruchsal verwaltete bereits mehrere Nachlässe in Bretten und Umgebung. Ihre Aufgaben sind es, das Vermächtnis zu sichern und Erben zu ermitteln.

Spurensuche in der Wohnung

Um Verwandte zu finden, begibt sich Heckmann auf Spurensuche in der Wohnung. Manche sind chaotisch und vermüllt. „Das ist komplett individuell, man weiß nicht, was einen erwartet“, erzählt Heckmann.

Das setzt sich wie ein Puzzle zusammen.
Eva Heckmann, Nachlasspflegerin

Sie sucht nach persönlichen Dokumenten wie Briefen, Fotoalben oder Unterlagen vom Standesamt. Außerdem spricht sie mit Nachbarn über etwaigen Besuch, den die verstorbene Person hatte. „Manche Nachbarn erzählen auch, dass die Person noch angedeutet hat, sie müsse ‘noch was regeln’“, sagt Heckmann. Das könnte dann ein Hinweis auf ein Testament sein.

„Das setzt sich wie ein Puzzle zusammen“, erklärt Heckmann, wobei die Suche nach Verwandten oft Zeit in Anspruch nimmt. Die Nachlasspflegerin muss mehrere Generationen in die Vergangenheit zurückgehen und Ein- und Auswanderungen der Vorfahren nachvollziehen. „Erst wenn wirklich alle in Frage kommenden Erben ermittelt sind, kann man zum Abschluss kommen.“

Verstorbene Brettenerin hatte Verwandte in der Schweiz

Je nach Fall findet Heckmann unterschiedlich viele Erben. Die bisher größte Erbengemeinschaft umfasste 36 Parteien. Bei dieser reichte die Verwandtschaft bis nach Kanada und Australien.

Im Fall der verstorbenen Brettenerin, bei der die Stadt Bretten eine anonyme Beerdigung veranlasste, fand Heckmann Verwandte in der Schweiz. Im Landkreis Karlsruhe lebten zudem noch Kinder von Halbgeschwistern der verstorbenen Frau. Im Sommer 2021 war der Fall abgeschlossen.

Auf die Nachricht, dass sie geerbt haben, reagieren die Menschen übrigens unterschiedlich. Viele seien überrascht, weil sie von dem Verwandten und dessen Tod nichts wussten, sagt Heckmann. So zum Beispiel eine Familie, die aus Tschechien vertrieben wurde und erst von der Nachlasspflegerin von einem Verwandten erfuhren.

Fälle gehen Bruchsaler Nachlasspflegerin nahe

Heckmann bekommt durch ihre Arbeit Einblick in die Biografien der Verblichenen: „Ich steige in das Leben der Verstorbenen ein. Mir geht jeder Fall nahe.“ Gleich der erste Nachlass, den sie verwaltet hat, ist ihr besonders in Erinnerung.

Die verstorbene Person lag drei Wochen tot in der Wohnung. Auf dem Boden war noch die Leichenflüssigkeit zu sehen, schildert Heckmann.

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