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Letzter Baum bleibt stehen

Gefällte Streuobstbäume in Bretten: Nabu siegt vor Gericht gegen Landratsamt

Der letzte Baum auf der Streuobstwiese in Bretten-Gölshausen bleibt – zumindest vorerst – stehen. Der Eilantrag des Nabu Baden-Württemberg war somit erfolgreich. Doch noch ist unklar, was am Ende aus der Streuobstwiese wird.

Platz schaffen fürs Gewerbegebiet: 39 Bäume hat die Stadt Bretten auf der Streuobstwiese gefällt. Auf der großen Wiese steht nur noch ein einzelner Baum.
Platz schaffen fürs Gewerbegebiet: 39 Bäume hat die Stadt Bretten auf der Streuobstwiese gefällt. Auf der großen Wiese steht nur noch ein einzelner Baum. Foto: Catrin Dederichs

Die Stadt Bretten darf – zumindest derzeit – keine weiteren Bäume auf einer Streuobstwiese in Bretten-Gölshausen fällen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stoppt die Rodungsarbeiten vorerst. Damit gibt das Gericht dem Naturschutzbund (Nabu) Baden-Württemberg Recht. Ende November hatte die Stadt 39 von 40 Streuobstbäumen gefällt. Dies hatte zu einem landesweiten Aufschrei geführt.

Streuobstwiesen gelten als besonders wertvoll. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen gerodet werden. Um das Gewerbegebiet Gölshausen zu erweitern, hatte die Stadt deshalb eine Umwandlungsgenehmigung beantragt. Das Landratsamt (LRA) erteilte die Genehmigung am 7. Dezember 2021. Dagegen erhob der Nabu jedoch Widerspruch. Dieser bewirkte, dass die Stadt während des schwebenden Verfahrens nicht roden durfte.

Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung unter anderem mit einem Verfahrensfehler.
Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung unter anderem mit einem Verfahrensfehler. Foto: Catrin Dederichs

Knapp ein Jahr später, am 17. November 2022, stellte die Stadt Bretten erfolgreich einen Antrag beim LRA. Die Stadt beantragte, den sofortigen Vollzug der Umwandlungsgenehmigung anzuordnen. Mit anderen Worten: Die Stadt durfte die Bäume roden, obwohl über den Widerspruch des Nabu noch nicht entschieden ist. Und das tat sie.

Die Stadt erhielt das „Okay“ für die Aktion am 21. November per E-Mail. Als der Nabu die Entscheidung Tage später per Post bekam, lagen die ersten Bäume schon am Boden. Um die restlichen Bäume zu schützen, stellte der Naturschutzbund noch am selben Tag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht (VG).

Gefällte Streuobstbäume in Bretten: Gericht sieht Verfahrensfehler

Das VG begründet seine Entscheidung unter anderem mit einem Verfahrensfehler. Beispielsweise geht es darum, dass das LRA den Nabu vor seiner Entscheidung nicht angehört hat.

Johannes Enssle, der Landesvorsitzende des Nabu Baden-Württemberg, äußert sich mehr als zufrieden. „Damit macht das Verwaltungsgericht der Natur und allen Menschen, denen heimische Streuobstwiesen am Herzen liegen, ein tolles Weihnachtsgeschenk“, sagt er. Außerdem gebe das Gericht richtungsweisende Hinweise für den Umgang mit Streuobstwiesen.

Konkret schreibt das VG, das LRA habe nicht ausreichend und im Ergebnis wohl fehlerhaft zwischen dem Schutz der Streuobstwiesen und den Interessen an einer Erweiterung des Gewerbegebiets abgewogen. „Das ist für uns ein wichtiger Hinweis für die Auslegung des Gesetzes“, schreibt Enssle und betont: „Wir erhoffen uns daraus Konsequenzen für die zukünftige Verwaltungspraxis.“

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Gegenüber den BNN gibt das LRA allerdings schon bekannt, dass es den Beschluss akzeptiere. Pressesprecher Martin Zawichowski schreibt, das LRA werde die umfängliche Begründung des Beschlusses nun genau analysieren. Außerdem werde es die gemachten Vorgaben für vorliegende und künftige Fälle beachten.

Von der Stadt Bretten lag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.

Hinweis der Redaktion

In einer ersten Version haben wir geschrieben, dass der Nabu vor Gericht gegen die Stadt Bretten gewonnen hat. Wir haben das korrigiert.



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