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Gartenschau-Planungen werden intensiviert

Gemeinderat Bretten bringt Erarbeitung einer Altstadt-Erhaltungssatzung auf den Weg

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Entwurf einer Erhaltungssatzung für die Brettener Altstadt zu erarbeiten. Daneben können die Planungen für die Gartenschau 2031 intensiviert werden.

Die Gerbergasse in der Brettener Altstadt.
Für die Brettener Altstadt, in der sich auch die Gerbergasse mit dem historischen Gerberhaus befindet, soll eine sogenannte Erhaltungssatzung erarbeitet werden. Foto: Tom Rebel

Der nächste Schritt auf dem Weg zur Erhaltungssatzung für die Brettener Altstadt: Am Dienstagabend sprach sich der Gemeinderat der Großen Kreisstadt einstimmig dafür aus, den wie es in der offiziellen Sitzungsvorlage heißt „Entwurf einer Erhaltungssatzung mit einem Abgrenzungsvorschlag für den Geltungsbereich“ zu erarbeiten.

Grundlage hierfür sind der Einwohnerantrag, den Matthias Goll und Rainer Dosch im Namen der Bürgerinitiative (BI) „Altstadtrettung Bretten“ am 17. März 2022 gestellt haben, sowie der quasi gleichlautende Antrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Februar 2022.

Die Zulässigkeit beider Anträge hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. April festgestellt. Für die Gruppe der Altstadtretter traten Goll und Clemens Fritz ans Mikrofon und warben nochmals für ihren Antrag.

Vor- und Nachteile müssen erörtert werden

„Jede Kommune braucht ein Alleinstellungsmerkmal, denn unsere Einzigartigkeit macht uns stark. Unser Alleinstellungsmerkmal ist unsere Altstadt“, erklärte Goll. Ohne eine Altstadt-Erhaltungssatzung würde Bretten „ärmer werden“, so Goll, der zudem feststellte: „Heimat ist das, worauf man stolz ist.“

Darüber und über die Notwendigkeit einer Erhaltungssatzung herrschte im Rat größtmögliche Einigkeit, dennoch müsse man im weiteren Verfahrensverlauf „alle Vor- und Nachteile erörtern“, betonte Oberbürgermeister Martin Wolff (Freie Wähler) und fügte an: „So etwas darf man nicht aus dem hohlen Bauch heraus entscheiden.“

Stadt Bretten spart 30.000 Euro ein

In den nächsten Wochen und Monaten soll die Stadtbildanalyse, die für den Entwurf einer Erhaltungssatzung fast schon zwingend erforderlich ist, weiter vorangetrieben werden, die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst. Auf dessen Grundlage entscheidet dann der Gemeinderat über die Aufstellung der Satzung.

Die Beratung darüber kann voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres erfolgen, sagte Cornelia Hausner, die Leiterin des Amts für Stadtentwicklung und Baurecht. Hausners Abteilung befasst sich übrigens mit der Stadtbildanalyse. Da man diesen Auftrag nicht, wie ursprünglich vorgesehen, fremdvergeben hat, spart die Stadt rund 30.000 Euro.

Ratsfraktionen legen großen Wert auf Bürgerbeteiligung

Die rechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sehen beim Erlass einer Erhaltungssatzung keine Form der Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Allerdings, und darauf legten die Ratsfraktionen großen Wert, werde man die Bürgerschaft und vor allem die Eigentümer der betroffenen Grundstücke über die Satzung informieren und ihnen Gelegenheit geben, sich entsprechend zu äußern.

Später könne man die Ergebnisse der Stadtbildanalyse sowie die Ziele und Inhalte der Erhaltungssatzung den Bürgern etwa bei einer Infoveranstaltung erläutern und mit ihnen diese diskutieren.

Rahmenplan ermöglicht seriöses Planen für Gartenschau

Rege diskutiert wurde bei Tagesordnungspunkt zwei, bei dem es um die Auftragsvergabe für die Erstellung des Rahmenplans für das Gelände der Gartenschau, die 2031 in Bretten stattfinden soll, ging.

Das Saalbachufer am Seedamm unterhalb des Brettener Rathauses.
Rahmenplan wird beauftragt: Die Planungen für die Gartenschau, die 2031 unter anderem am Seedamm unterhalb des Brettener Rathauses beheimatet sein soll, werden nun intensiviert. Foto: Tom Rebel

Letztlich stimmten die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte einstimmig dafür, dass das Esslinger Büro Gänßle + Hehr, das bereits bei der Gartenschau-Bewerbung mit eingebunden war, den Auftrag für den Gesamtpreis von 139.922,13 Euro bekommt. „Danach sehen wir bei vielen Dingen klarer“, sagte OB Wolff. Die Planungen könnten nun endlich intensiviert und konkreter werden: „Man kann eine Gartenschau nicht seriös planen, wenn man keinen Rahmenplan hat.“

Aktiven-Stadträte verweigern zunächst die Zustimmung

Nach einem einstimmigen Votum hatte es anfangs nicht ausgesehen: Mit Verweis auf fehlende finanzielle Transparenz bei anderen laufenden Bauprojekten, die zudem immer teurer würden, hatten die anwesenden Stadträte der Aktiven-Fraktion zunächst erklärt, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Nachdem aber die CDU, die Grünen, die Freie Wähler Vereinigung und die SPD den vorgelegten Antrag der Verwaltung ausdrücklich gelobt hatten und Bürgermeister Michael Nöltner (CDU) zugesagt hatte, dass man bezüglich der Gartenschau künftig „über die volatile Finanzsituation zu informieren“ habe, stimmten auch die vier Aktiven zu.

Im Juli werde man außerdem über die Kosten der laufenden Projekte – etwa den Bau der Tiefgarage auf der Sporgasse oder die Sanierung des Bronnerbaus des Melanchthon-Gymnasiums – informieren, versicherte zudem OB Wolff.

Zeitplan ist fixiert

Für die Erarbeitung des Rahmenplans wurde in der Sitzungsvorlage ein Zeitplan fixiert. Demnach sollen die verschiedenen Vorarbeiten wie die aktuelle Grunderwerbssituation, der Abgleich der laufenden Planungen mit dem Konzept oder eine Machbarkeitsstudie bis Freitag, 29. Juli 2022, erledigt sein. Der Zeitrahmen für die Vorentwurfsplanung – hier ist ein Workshop im Gemeinderat samt Präsentation geplant – dauert bis Mittwoch, 30. November 2022.

Anschließend sollen die Ideen aus diesem Workshop eingearbeitet und der Vorentwurf vom Gemeinderat formell beschlossen werden, im Anschluss daran ist eine Präsentation für die Öffentlichkeit geplant; Zeit bleibt hierfür bis Freitag, 3. März 2023. Für die Entwurfsplanung mit der finalen Vorstellung im Gemeinderat sowie ebenfalls einer Präsentation für die Öffentlichkeit hat man die Deadline am Freitag, 14. Juli 2023, gesetzt. Eine wie es offiziell heißt „Konzeption zur Beteiligung der Bürgerschaft“ werde im laufenden Verfahren vorgestellt.

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