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Stadtverwaltung scheitert mit Antrag

Die geplante Steuererhöhung in Bretten ist geplatzt

Der Brettener Gemeinderat hat der Stadtverwaltung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die aus dem Rathaus gewünschte Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Der siebte Bauabschnitt im Industriegebiet in Gölshausen.
Mehr Platz für die Industrie: Durch die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim soll im Industriegebiet von Gölshausen eine rund 21 Hektar große Fläche ausgewiesen werden, die dann gewerblich oder industriell und somit von Betrieben oder Firmen genutzt werden kann. Foto: Tom Rebel

Die wie Oberbürgermeister Martin Wolff (Freie Wähler) sagte „erträgliche“ Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer wird zumindest im Haushaltsjahr 2022 nicht kommen. Mit knapper Mehrheit lehnte der Brettener Gemeinderat am Dienstagabend die von der Verwaltung gewünschte Anhebung der Hebesätze ab. In den vergangenen zehn Jahren waren in der Melanchthonstadt diese Steuern nicht erhöht worden.

Zwölf der anwesenden Ratsmitglieder stimmten der Sitzungsvorlage nicht zu, zehn votierten dafür, ein Ratsmitglied enthielt sich. Damit ist die geplante Steuererhöhung in der Großen Kreisstadt geplatzt. „Steuererhöhungen inmitten einer Wirtschafts- und Energiekrise, in der die Inflation bei über fünf Prozent liegt – das ist kein gutes Signal und kein sehr menschlicher Zug in die Bevölkerung hinein“, sagte Aktiven-Stadtrat Aaron Treut zu den geplanten Erhöhungen.

Es wolle niemand abstreiten, „dass nach den vielen Jahren des Status quo, in denen es keine Steuererhöhungen gab, in den einzelnen Steuerarten eine Erhöhung notwendig“ sei, so Treut weiter. Der jetzige Zeitpunkt sei aber der falsche.

Laut Sitzungsvorlage sollten ab dem kommenden Jahr die Hebesätze der Grundsteuer A von 300 auf 350 Euro, der Grundsteuer B von 370 auf 400 Euro und der Gewerbesteuer von 380 auf ebenfalls 400 Euro angehoben werden. Diese vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze würde zu kalkulierten Mehreinnahmen für die Stadtkasse in Höhe von 1,18 Millionen Euro führen. Dadurch würde das prognostizierte Haushaltsdefizit für 2022, das bei knapp 4,2 Millionen Euro liegt, nicht ganz so drastisch ausfallen.

Abstriche beim Haushalt 2022 nötig

Hermann Fülberth von Aufbruch Bretten betonte, dass sich die anvisierte Steuererhöhung „auf den kleinen Mann“, durchschlagen werde. AfD-Stadtrat Andreas Laitenberger sprach von einem „schrecklichen Signal“, schließlich seien die Menschen nicht zuletzt wegen Corona „genug gebeutelt“.

Für die FDP forderte Stadtrat Jan Elskamp, dass „der öffentliche Haushalt mit den zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen der Bürger auskommen“ müsse.

Dagegen hatten sich CDU-Fraktionschef Martin Knecht, Grünen-Stadträtin Ute Kratzmeier, FWV-Sprecher Bernd Diernberger und SPD-Stadtrat Edgar Schlotterbeck für die wie der Sozialdemokrat sagte „moderate Erhöhung“ ausgesprochen. Einig waren sich zumindest in einem Punkt alle: bei den Beratungen für den Haushalt 2022 werde man Abstriche machen müssen.

Bretten schafft neue Flächen für Firmen und Betriebe

Einstimmig hat sich der Gemeinderat dagegen für die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2005 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim und damit für die Schaffung neuer Flächen für die Industrie ausgesprochen.

In Abschnitt VII des Industriegebiets von Gölshausen im Bereich „Herrgottsäcker“ können demnach Firmen und Betriebe auf einem etwa 10,3 Hektar großen Areal angesiedelt werden.

In der zusammenfassenden Erklärung des Brettener Amts für Stadtentwicklung und Baurecht heißt es dazu: „Angesichts dessen, dass Flächen für gewerblich oder industriell nutzbare Produktionsflächen in Bretten kaum noch zur Verfügung stehen [...] bedarf es der Neuausweisung einer solchen Fläche. Insoweit sieht die Stadt Bretten die Notwendigkeit, das derzeit noch vorhandene Flächenpotential im südlichen Anschluss an das bisherige Industriegebiet [...] planungsrechtlich auf den Weg zu bringen.“

Rund 6,6 Hektar dieser neu ausgewiesenen Fläche, die 150 Meter breit ist, soll für gewerblich-industrielle Zwecke nutzbar sein.

Zuständigkeiten des OB werden auf Zeit erweitert

Zumindest weitgehende Einigkeit im Gremium herrschte, als über eine weitere befristete Änderung der Hauptsatzung abgestimmt wurde. Demnach werden die Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters bis zum 31. Juli 2022 erweitert, damit die Stadtverwaltung auch während der vierten Corona-Welle jederzeit handlungsfähig bleibt.

15 Ja-Stimmen gab es für diesen Antrag, zudem zwei Enthaltungen sowie sechs Gegenstimmen. Die Fraktion der Aktiven hatte in Person von Sprecher Jörg Biermann beantragt, diese Änderung vorerst bis zum 31. März zu befristen, dies sei „ein positives und notwendiges Zeichen nach außen“.

Der Gemeinderat hat bereits drei Mal die Zuständigkeiten des OB zur wie es offiziell heißt „Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung während der beschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2“ erweitert: Erstmals zu Beginn der Pandemie in der Sitzung am 31. März 2020, dann in der Sitzung am 26. Januar dieses Jahres sowie in der Sitzung am 29. September.

Reduzierte Zahl und Dauer der Sitzungen

Dies war jeweils vorab mit dem Ältestenrat abgestimmt. So sollen unter anderem die Anzahl und die Dauer von öffentlichen Gemeinderatssitzungen reduziert werden, zudem soll es auch weiterhin möglich sein, etwaige notwendige Eilentscheidungen rasch zu treffen.

Sofern der OB von seinen erweiterten Kompetenzen Gebrauch macht, muss zuvor eine Mehrheitsentscheidung des Gemeinderats mithilfe eines schriftlichen oder elektronischen Abstimmungsverfahrens stattfinden.

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