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Kranunfall in Bretten

"Juristisch hochinteressanter Fall"

Der Fall ist juristisch hochinteressant: Wer ist regresspflichtig beim Kranunfall, der sich Anfang der Woche in der Brettener Bahnhofstraße zugetragen hat? Eine verborgene Klärgrube war die Ursache dafür, dass der Baukran einbrach und kippte.

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Allzu nachgiebig: Die Übeltäterin beim Kranunfall in der Brettener Bahnhofstraße kam erst jetzt so richtig zum Vorschein. Die Decke der verborgenen Klärgrube war eingebrochen, weil die Last eines Kranfußes zu groß war. Foto: Ebert

Nein – so einen Fall hat er in seiner über 30-jährigen Karriere als Rechtsanwalt noch nicht erlebt. Nicht in dieser Art und nicht in dieser Schadensgröße. Die Rede ist von dem umgekippten Baukran, der am Montag in der Brettener Bahnhofstraße auf eine Hauswand und ein Dach gekracht ist. Und vom Brettener Anwalt Günter Foos, der auch für Mietrecht und Wohnungsangelegenheiten zuständig ist. Auf nachfrage der BNN äußert er sich zu diesem Kranunfall.

Wer muss für Schaden aufkommen?

Juristisch hochinteressant und nicht ganz so einfach zu beurteilen sei die Angelegenheit, über die er und Kollegen dieser Tage schon geschmunzelt hätten. Auf die Frage, wer denn in so einem Fall haftbar sei und für den Schaden aufkommen müsse, weist er auf zwei Aspekte hin. „Da kommt es zunächst einmal darauf an, ob die Baufirma, die den Kran aufgestellt hat, vorher irgendwelche Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Grund nicht tragfähig ist“, führt Foos aus. Wenn nicht, dürfte die Baufirma für den Kranunfall kaum regresspflichtig sein.

Vor Kranunfall Grube nicht bekannt

Zum anderen stelle sich die Frage, ob der Bauherr von der alten Klärgrube wusste, die ja vermutlich aus den 60er oder 70er Jahren stamme. „Der Großvater hätte es vielleicht noch gewusst, doch dann hat es vielleicht noch zwei Eigentümerwechsel gegeben“, gibt Foos zu bedenken. Und irgendwann wisse keiner mehr, was da unter der Oberfläche schlummert. „Auf den ersten Blick sieht es nicht so aus, als ob sich die Baufirma etwas zu Schulden hat kommen lassen“, meint der Anwalt. Und der Bauherr wäre gut beraten gewesen, wenn er eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hätte.

In diesem Fall ist das allerdings unerheblich, denn der Bauherr des neuen Gebäudes ist auch der Eigentümer des beschädigten Altbaus. Und der hat der Baufirma gegenüber versichert, dass er nichts von einer Klärgrube wusste.

Klärgrube lag gut versteckt

„Zu sehen war auch nichts“, erklärt der Chef der Baufirma, die das neue Haus baut und dazu vor Wochen schon den Kran aufgestellt hat. Die Klärgrube lag hinter dem Wohnhaus gut versteckt unter einer dicken Schotterschicht und kam erst zum Vorschein, als der Kranfuß einbrach und den Koloss ins Wanken brachte. Der Firmenchef geht davon aus, dass seine Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Schließlich habe er nicht fahrlässig und schon gar nicht vorsätzlich gehandelt. Wobei der Schaden am Haus und am Dach des Nachbarhauses durch den Kranunfall eher überschaubar bleibt. Teurer kommt der Totalschaden am Kran, der bei der Demontage Stück für Stück hatte zerlegt werden müssen.

Stadt hat von diesen Gebäuden keine Bauakten

Möglicherweise müssten sich Informationen zu alten Klärgruben in den Bauakten finden. Doch weil diese Häuser früher der Bahn gehört haben, findet sich dort nichts. „Wir haben von diesen Gebäuden keine Akten“, bekundet Ulrich Braun von der Brettener Baurechtsbehörde. Insofern hätte auch eine Nachfrage bei der Stadt im Vorfeld des Bauprojekts nichts gebracht. Bei einem Umbau lege man eine neue Bauakte an, die beginne aber dann bei dem jeweiligen Baudatum und umfasse den älteren Bestand nicht. „Bauakten liegen bei der Stadt nur vor, wenn wir in Genehmigungen involviert sind“, erklärt dazu Oberbürgermeister Martin Wolff. „Jeder Bauherr kann sich bei uns vorher informieren, wenn er ein berechtigtes Interesse hat“, erklärt die zuständige Mitarbeiterin der Baurechtsbehörde. Die vorliegenden Akten seien allerdings auch nicht unbedingt vollständig, erfasst sei oft nur das, was genehmigungspflichtig ist. Für Altlasten gebe es ein entsprechendes Kataster, ebenso für die Abwasserleitungen. Und bei der Baustelleneinrichtung werde mitunter vorher eine Baugrunduntersuchung gemacht.

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