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Weitere Öffnungsschritte

Die Kultur in Bretten erwacht wieder nach der Corona-Pause

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz in der Region weiter gesunken ist, gelten neue Freiheiten, was auch kulturelle Veranstaltungen in Bretten betrifft. Die BNN haben sich in der Brettener Kulturlandschaft umgehört, was ab wann wieder geplant ist.

Das Stadtmuseum und das Schutzengel-Museum im Schweizer Hof haben bereits wieder geöffnet.
Das Stadtmuseum und das Schutzengel-Museum im Schweizer Hof haben bereits wieder geöffnet. Foto: Michael Fritz

Nachdem die Inzidenz in den letzten Tagen unter 100 gesunken ist und aktuell weiter sinkt, gilt aktuell „Öffnungsschritt 1“ des Stufenplans der Bundesregierung. Sollte sich der positive Trend fortsetzen, könnte nun mit „Öffnungsschritt 2“ die nächste Stufe erreicht werden.

Dann wären wieder Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Personen drinnen und bis zu 250 Personen im Freien möglich. Die BNN haben sich in der Brettener Kulturlandschaft umgehört, was ab wann wieder geplant ist.

Bereits geöffnet hat das Melanchthonhaus. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis sonntags von 14 bis 17 Uhr und zusätzlich samstags und sonntags von 11 bis 13 Uhr. Auf Gruppenführungen wird derzeit allerdings noch verzichtet. Ebenfalls schon geöffnet hat das Stadtmuseum im Schweizer Hof.

Sonderausstellung „Textilgeschichte(n)“ im Melanchthonhaus

Aktuell wird die Sonderausstellung „Textilgeschichte(n)“ gezeigt. Gleichzeitig kann auch das umfassend erneuerte Schutzengel-Museum besucht werden. Zusätzlich zu den bisherigen Öffnungszeiten (samstags, sonn- und feiertags 11 bis 17 Uhr) ist nun noch mittwochs von 15 bis 19 Uhr geöffnet.

Auch Gerberhaus und Gerbermuseum können wieder sonntags von 15 bis 18 Uhr besucht werden. Für alle städtischen Museen ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Der Eintritt ist frei.

Der Kunstverein hat seine Mitgliederausstellung in die Schaufenster der Geschäfte in der Innenstadt verlegt. Im Sinne einer Walking-Galerie können die Kunstwerke quasi im Vorbeigehen betrachtet werden.

Am 5. Juni startet dann die Ausstellung „Agrorá“ mit Werken von Eva Rosenstiel. Für den bereits abgesagten „Sommer im Park“ verspricht das Kulturamt der Stadt Bretten mit dem „Open-Air-Sommer“ ein buntes Kulturprogramm für die ganze Familie.

Die im letzten Jahr etablierten Veranstaltungsreihen „KulturFreitag“ und „MontagsLeser“ werden um Angebote speziell für Kinder und Familien erweitert.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm gibt es ab Mitte Juni in der Tourist-Info. Nur so viel sei verraten: Den Auftakt übernimmt der Jazzclub Bretten mit einem Konzert am 9. Juli. Daneben hat der Jazzclub noch mindestens zwei weitere Open-Air-Veranstaltungen über den Sommer geplant.

Volkshochschule plant wieder Kurse

Die Stadtbücherei, die während des Lockdowns nie ganz geschlossen hatte, erweitere ihr Angebot entsprechend den Lockerungsmöglichkeiten, und auch die Volkshochschule plane wieder Kurs. Stadtführungen seien aktuell jedoch noch nicht möglich, so die Auskunft aus dem Rathaus.

Weniger gute Nachrichten gibt es vom „Gugg-e-mol-Theater“ zu vermelden. Bevor dort an Proben oder Vorstellungen überhaupt zu denken sei, müssten erst die Brandschutzauflagen erfüllt sein. Zum einen stünden noch erforderliche Genehmigungen aus, zum anderen ließen die Pandemiebestimmungen nicht die erforderlich Anzahl Arbeiter vor Ort agieren.

Somit ist das Kellertheater wohl nicht vor Jahresende nutzbar. Ob es Freilichtaufführungen geben kann, sei noch nicht planbar, so die Auskunft des Theaters.

Ohne eigene Spielstätte plagen das „Teatro Gillardo“ solche Widrigkeiten nicht. Dort teilte sich das Ensemble in zwei kleinere Gruppen auf und probte zunächst online. Ende Juli ist die Aufführung des Stücks „Clavigo“ von Goethe in Gondelsheim und Oberderdingen geplant. Im November folgt dann „Ich bin wie ihr, ich liebe Äpfel“ von Theresia Walser.

Die Badische Landesbühne startet ihre Spielzeit am 3. Juni Open-Air in der Spielstätte des Exiltheaters in Bruchsal und kommt am 29. Juli mit dem Stück „Amphitryon“ nach Bretten.

Selbstverständlich gelten überall die bekannten „AHA-Regeln“ und die Maskenpflicht weiter. Je nach Einrichtung ist die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests erforderlich, es sei denn man ist vollständig geimpft oder genesen. Hier sollte sich jeder vor einem Besuch entsprechend informieren.

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