Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am späten Freitagabend den Eilantrag des Initiators der Versammlungen auf dem Marktplatz in Bretten vollumfänglich abgelehnt, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Antrag wandte sich demnach „gegen die versammlungsrechtlichen Auflagen und gegen seine Ablehnung als Versammlungsleiter durch das Ordnungsamt“. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und wies die dagegen eingereichte Beschwerde zurück.
Bei den zurückliegenden Demonstrationen mit dem Thema „Meditation für Freiheit“ in Bretten kam es unter anderem durch den damaligen Versammlungsleiter und durch eingeteilte Ordner wiederholt zu Verstößen gegen die Auflagen zum Infektionsschutz, schreiben das Polizeipräsidiums Karlsruhe und die Stadt Bretten in ihrer Mitteilung.
Das Ordnungsamt hatte für die vom bisherigen Versammlungsleiter und Initiator für Sonntag angemeldete Versammlung mit dem Thema „Meditation für die Freiheit“ unter anderem verfügt, dass die Versammlungsleitung und die eingeteilten Ordner einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Die Teilnehmer sind dann zum Tragen einer Maske angehalten, wenn die erforderlichen Mindestabstände von 1,50 Metern nicht eingehalten werden können, schreibt das Ordnungsamt.
Vertreter der „Meditation für Freiheit“ in Bretten kamen nicht zu einem Kooperationsgespräch
Darüber hinaus wurde verfügt, dass der bisherige Versammlungsleiter als ungeeignet angesehen wird, die Demonstration zu organisieren und durchzuführen.
Ein für vergangenen Donnerstag anberaumtes Kooperationsgespräch wurde laut Polizei und Stadtverwaltung vom Initiator abgesagt. Zu einem daraufhin durch das Ordnungsamt erneut angesetzten Kooperationsgespräch am vergangen Freitag soll dann weder der Initiator noch ein neuer Versammlungsleiter erschienen sein.
Ein vom Veranstalter beauftragter Rechtsanwalt aus Berlin hatte am Freitagmittag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingelegt. Das berichten Polizei und Brettener Ordnungsamt.
Damit versuchte der bisherige Initiator die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines noch einzulegenden Widerspruches zu erwirken. Dies hätte zur Folge, dass die Auflagen während der Versammlung nicht hätten vollzogen werden können.
Versammlung auf dem Marktplatz darf in der Corona-Pandemie nur mit Mund-Nasen-Schutz stattfinden
Wäre der Antrag erfolgreich gewesen, hätte die für Sonntag angemeldete Versammlung ohne jegliche Auflagen stattfinden können. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist der Argumentation des Ordnungsamtes gefolgt und hat schließlich am Freitagabend den Eilantrag des Initiators als unzulässig und unbegründet erklärt.
Das Verwaltungsgericht bestätigt damit die Auffassung des Ordnungsamtes, wonach der bisherige Versammlungsleiter ungeeignet ist, Demonstrationen zu organisieren und durchzuführen. Das Gericht bestätigt die Auflagen des Ordnungsamtes.
Eine gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts an diesem Samstagnachmittag bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, eingereichte Beschwerde blieb nach Erwiderung durch das Ordnungsamt ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof hat sie zurückgewiesen.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass die Beschwerdegründe, wonach „sämtliche Coronaverordnungen verfassungswidrig“ und die von der Landesregierung verfolgte Politik des Lockdowns eine „katastrophale politische Fehlentscheidung“ seien, nicht greifen.
Gegenüber dem Ordnungsamt wurde laut Pressemitteilung durch den Initiator und abgelehnten Versammlungsleiter erst am Samstagmittag ein neuer Versammlungsleiter für die Versammlung am Sonntag benannt.
Mit diesem neuen Versammlungsleiter habe man aufgrund der verspäteten Meldung noch kein Kooperationsgespräch führen können, schreibt das Ordnungsamt Bretten. Deshalb werden Polizei und Ordnungsamt zum Schutz der anderen Versammlungsteilnehmer die „Meditation für Freiheit“ erneut überwachen.