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Ordnungsamt zieht Bilanz

Meiste Corona-Bußgelder in Bretten wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre

120 Verstöße in drei Monaten - das Brettener Ordnungsamt hat mit der Kontrolle der Corona-Verordnung ganz schön zu tun. Mehr als die Hälfte waren Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre ab 20 Uhr. Aber es gab auch Grund zur Freude.

Ein Blick von oben auf den Brettener Marktplatz
Maskenfrei meditieren: Seit November demonstrieren auf dem Marktplatz Bretten ein paar Handvoll Menschen. Kürzlich wurden nun gegen einige von ihnen Ordnungswidrigkeiten- und gar Strafverfahren eingeleitet. Foto: Archiv Tom Rebel

Rund 40 Verstöße monatlich bearbeitet das Ordnungsamt Bretten derzeit im Schnitt wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung: Seit 1. November kamen bis heute laut Amtsleiter Simon Bolg rund 120 zusammen.

Die höchste Geldbuße betrug Bolg zufolge 228,50 Euro und am häufigsten verstießen Brettener gegen die nächtliche Ausgangssperre. Am meisten Aufmerksamkeit aber erregte diese Woche eine fürs Brettener Ordnungsamt erfolgreiche Justizgeschichte.

Die sonntäglichen Treffen auf dem Marktplatz - betitelt als „Meditation für Freiheit“ – führten zur bislang höchsten Geldbuße mit 228,50 Euro gegen eine Person, die mehrfach auffiel. Laut Ordnungsamt gab es hierbei zudem sieben Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Es folgt je ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

Höchstrichterliche Bestätigung freut die Beamten

„Besonders dreist zeigte sich ein nicht in Bretten wohnender Teilnehmer der Versammlung“, so Bolg. Dieser sei am 31. Januar durch „massive Provokationen gegenüber der Landespolizei und dem Ordnungsamt aufgefallen. Gegen den Mann wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet und ein Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung“.

Es geht darum, die Gesundheit zu schützen.
Simon Bolg, Leiter des Ordnungsamtes Bretten

Was Bolg und sein Team dieser Tage aber freut, ist die höchstrichterliche Bestätigung ihrer Arbeit: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim befand alle ihre ordnungsrechtlichen Auflagen für geeignet, notwendig und angemessen, auch die, wonach der Versammlungsleiter abgelehnt wurde, wie zuvor auch schon das Verwaltungsgericht. Die Demo „Mediation für Freiheit“ musste am 31. Januar also unter diesen Auflagen stattfinden. Der VGH hatte den Eilantrag des Versammlungsleiters abgelehnt.

Ein Mann in blauem Hemd
Simon Bolg, Leiter des Ordnungsamtes Bretten Foto: Archiv Tom Rebel

Eine solche Ablehnung des Versammlungsleiters sehe das Gesetz so nicht vor, sagt Bolg. „Sie stellt einen massiven, aber in diesem Fall notwendigen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar. Der Versammlungsleiter hat allerdings seit November permanent gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, da er wiederholt die eigene Maske nicht trug und regelmäßig wieder zu rechtfertigen versuchte, dass Teilnehmer auch ihre Masken nicht trugen“, so Bolg.

So sei über Wochen klar geworden, dass er sich auch künftig nicht an Auflagen halten würde. Auch waren zwei Gespräche mit ihm geplatzt. Die Auflagen wurden sehr sorgfältig aufgesetzt und begründet. Nun ergingen Strafanzeigen gegen den ehemaligen Versammlungsleiter.

Teilnehmer werden wegen Ordnungswidrigkeiten belangt. Die Gerichtsentscheidung hat zudem zur Folge, dass der Unterliegende alle Kosten zu tragen hat. Bolg: „Es geht darum, während Corona die Gesundheit der Teilnehmer oder auch argloser Dritter am Rande des Geschehens zu schützen.“

Eine so umfängliche Bestätigung sei selten, sagt Bolg. Nun könnten andere Behörden die Brettener Auflagen unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verwenden. Einzelne Kollegen hätten sich schon bei ihm über den Sachverhalt informiert. Die insgesamt zwölf Auflagen beinhalteten die üblichen, wie eine Masken-, die Abstands- oder eine Visierpflicht für Personen mit Attest neben der Listenpflicht und weiteren Auflagen.

Die Hälfte der Verstöße waren solche gegen die nächtliche Ausgangssperre

Einsprüche gegen Bußgelder wegen weiterer Verstöße gegen die Corona-Verordnung gab es laut Brettener Ordnungsamt bislang wenige. Etwa die Hälfte der Fälle waren Verstöße gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Ein Erstverstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro geahndet.

Zahlenmäßig folgten den nächtlichen Ausflügen die Missachtung der Maskenpflicht mit 50 Euro Verwarnungsgeld beim Erstverstoß. Wer sich allerdings uneinsichtig zeigt, muss laut Ordnungsamt mit einem Bußgeld von 98,50 Euro rechnen. „Das ist aktuell die höchste Geldbuße bei einem Erstverstoß“, sagt Bolg. „Vereinzelt haben wir Verstöße gegen Betriebsverbote, Abstandsregelung, Alkoholkonsum im öffentlichen Raum festgestellt“, fügt Bolg hinzu, oder Verstöße bei einer privaten Veranstaltung. Auch hatte ein Friseur trotz Verbots anderen die Haare geschnitten.

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