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Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper

Polizei plant in Bretten engmaschige Kontrollen an Silvester

Die Corona-Regeln haben auch an Silvester Gültigkeit. Hinzu kommen noch Verbote bezüglich Pyrotechnik. Doch wie streng ist die Polizei in der Silvesternacht? Der Leiter des Ordnungsamtes in Bretten zeigt sich zuversichtlich, dass die Regeln eingehalten werden. Trotzdem erhält sein Team Verstärkung.

Silvester-Feuerwerk über Bretten zum Jahreswechsel 2019/2020.
Ein vertrautes Bild: Über Bretten kann man normalerweise an Silvester ein buntes Lichtspektakel sehen. Doch anders als beim Jahreswechsel 2019/2020 wird es diesmal in der Silvesternacht wohl kaum Feuerwerk geben. Foto: Tom Rebel

Weihnachten ist vorüber und schon steht die Silvesternacht vor der Tür. Das vergangene Jahr wird verabschiedet, das neue Jahr gebührend begrüßt und die Menschen auf der ganzen Welt feiern zusammen in der Neujahrsnacht. Traditionell gehört zu Silvester natürlich das Feiern mit der Familie oder Freunden, Bleigießen, wahlweise Fondue, Raclette oder andere fettige Köstlichkeiten und für viele auch ein Feuerwerk.

Ausgangsbeschränkungen in der Silvesternacht

Doch wie bei so vielem in diesem Jahr, ist es dieses Mal alles ein bisschen anders. Die erweiterten Ausgangsbeschränkungen der Corona-Verordnung gelten auch für die Silvesternacht.

Ab 20 Uhr darf demnach niemand mehr ohne einen triftigen Grund seine Wohnung, sein Haus oder sein Grundstück verlassen. Zu diesen Gründen zählen beispielsweise die Ausübung eigener beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen, die Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, Handlungen zur Versorgung von Tieren, also Gassi gehen oder füttern und der Besuch von religiösen Veranstaltungen, die unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.

Die extrem hohen Strafbeträge werden für Personen fällig, die wiederholt auffallen.
Simon Bolg, Leiter Brettener Ordnungsamt

Des Weiteren besteht ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik jeder Art in ganz Deutschland. Das Zünden von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen ist grundsätzlich untersagt. Verstöße gegen diese Auflagen können mit 100 Euro bis 25.000 Euro bestraft werden. Beim Zünden von Feuerwerk auf öffentlichem Gelände wird zeitgleich die Ausgangsbeschränkungen verletzt, weswegen sich die Bußgelder dann schnell summieren können, warnt das Ordnungsamt.

„Die extrem hohen Strafbeträge werden für Personen fällig, die wiederholt auffallen und sich nicht an die Verordnungen halten wollen. Wer schlichtweg nicht über die Verordnungen informiert war und deswegen eine Ordnungswidrigkeit begeht, der wird bei weitem nicht so hart sanktioniert werden“, sagt Simon Bolg, Leiter des Brettener Ordnungsamtes, und ordnet damit die große Spanne der möglichen Bußgelder ein.

Feuerwerk aus dem Ausland oder vom Vorjahr ist keine Lösung

Des Weiteren warnt der Ordnungsamtsleiter ausdrücklich vor dem Zünden von Feuerwerkskörpern auf dem eigenen Grundstück. „Auf legalem Weg lässt sich in Deutschland aktuell keine Pyrotechnik erwerben. Die Personen, die sich Ware vom Schwarzmarkt kaufen, setzen sich daher unmittelbar einem erhöhten Verletzungsrisiko aus, da diese illegalen Feuerwerkskörper oft nicht ausreichend getestet wurden und über keinerlei Prüfsiegel verfügen“, erklärt Bolg gegenüber den BNN.

Auch vom Zünden und Schießen von eingelagerten Feuerwerkskörpern rät Bolg grundsätzlich ab, da diese oft falsch aufbewahrt würden und dann ein größeres Risiko für Fehlzündungen und Verletzungen bestehe.

Ich bin davon überzeugt, dass die allermeisten Brettener sich an die Verordnungen halten werden
Simon Bolg, Leiter Brettener Ordnungsamt

Das Ordnungsamt und die Brettener Polizei planen mit erhöhter Präsenz und engmaschigen Kontrollen in der Silvesternacht. Der Gemeindevollzugsdienst und die örtliche Polizei arbeiten dann Hand in Hand und erhalten zusätzliche Verstärkung für Streifen und Kontrollen. „Ich bin davon überzeugt, dass die allermeisten Brettener sich an die Verordnungen halten werden und wir nur bei einigen Einzelfällen eingreifen müssen“, meint Ordnungsamtsleiter Bolg zuversichtlich.

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