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Angeklagte waren geständig

Zwei 16-Jährige nach Prügelattacke am Oberderdinger Bahnhof verurteilt

Wegen einer Prügelattacke am Bahnhof Oberderdingen hat das Brettener zwei 16-Jährige zu Dauerarrest und Arbeitsstunden verurteilt. Sie hatten unter anderem mit einer Glasflasche auf ihre Opfer eingeschlagen.

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand.
Weil sie auf mehrere Jugendliche am Bahnhof Oberderdingen eingeprügelt haben, verurteilte das Amtsgericht Bretten zwei 16-Jährige jetzt zu Dauerarrest und Arbeitsstunden. Die Angeklagten zeigten sich geständig. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Zwei 16-Jährige aus Oberderdingen wurden vom Amtsgericht Bretten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts haben die zwei jungen Männer am Abend des 11. Januar 2021 am Bahnhof in Oberderdingen mehreren 15-Jährigen mehrmals ins Gesicht geschlagen, unter anderem mit einer leeren Whiskey-Flasche. Beide Angeklagte zeigten sich geständig.

So einig sich das Duo bei der gewaltsamen Auseinandersetzung am Bahnhof in Oberderdingen scheinbar war: Vor Gericht hätten sie sich kaum unterschiedlicher verhalten können.

Ein angeklagter Jugendlicher benahm sich ruhig. Er wirkte eingeschüchtert und nickte stets. Im Kontrast dazu der zweite angeklagte Jugendliche: Er quittierte fast jede Aussage der Opfer bei der Verhandlung mit einem Kopfschütteln, Schulterzucken, ungläubigen Handgesten und lautem Seufzen.

Einer der Angeklagten war wohl betrunken

Die Zeugenaussagen und Geständnisse deckten sich im Prozess weitestgehend: Nachdem sich die Gruppe Jugendlicher wegen eines Streits am Bahnhof mit den Angeklagten traf, fielen wohl wechselseitig Beleidigungen.

Daraufhin schlug ein Angeklagter, nach eigener Aussage stark betrunken, zu. Sein Opfer flüchtete über die Gleise des Bahnhofs. Um seinen Freund zu verteidigen, schlug der 16-Jährige dann zwei Jugendlichen ins Gesicht.

Einer dieser Jugendlichen wurde laut Zeugenaussage von einem Angeklagten an die Wand gestoßen und am Kragen gepackt worden. Dann sei dieser mit einer Glasflasche niedergestreckt und am Boden von beiden Angreifern getreten worden.

Zwar gestanden beide Angeklagte ihre Tat ein, jedoch ändere das, so Richter Fabian Weisse, nichts am Tatbestand. Gemeinschaftliche Körperverletzung sei strafrechtlich nun mal gefährliche Körperverletzung, so Weisse.

Ich will, dass Sie wissen, dass Sie heute sehr knapp an einer Jugendstrafe vorbeigerutscht sind.
Fabian Weisse, Richter am Brettener Amtsgericht

Ein Angeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 60 Arbeitsstunden und fünf Pflichtterminen bei einer Beratungsstelle verurteilt. Der zweite angeklagte 16-Jährige wurde für mehrere einfache, und eine gefährliche Körperverletzung sowie Diebstahls verurteilt.

Besonders ihm gab Richter Weisse noch zu denken mit: „Ich will, dass Sie wissen, dass Sie heute sehr knapp an einer Jugendstrafe vorbeigerutscht sind.“

Er halte zwei Wochen Dauerarrest, fünf Gespräche bei der Drogenberatung und wenn nötig eine Pflichttherapie für eine angebrachte Strafe, sagte Weisse bei der Urteilsverkündung.

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