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Vermehrte Kontrollen

Ordnungshüter in Bretten haben an Silvester ein Auge auf die „bekannten Plätze“

Die Stadt Bretten hat für Silvester eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin ist festgelegt, auf welchen Plätzen ein Verbot von Alkoholkonsum und Pyrotechnik gilt. Ordnungsamt und Polizei kündigen verstärkt Kontrollen an.

Mitarbeiter des Brettener Ordnungsamts patrouillieren in der Fußgängerzone.
Verstärkte Präsenz: Die Mitarbeiter des Brettener Ordnungsamts werden an Silvester regelmäßig in der City patrouillieren – auch in zivil. Foto: Tom Rebel

Die Tage vor Weihnachten waren für Simon Bolg alles andere als besinnlich. Erst am 23. Dezember stand nämlich definitiv fest, „dass wir zuständig sind“, so der Leiter des Brettener Ordnungsamts.

Am Tag vor Heiligabend war also klar, dass die Stadt Bretten eine Allgemeinverfügung erlassen darf und das auch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel tun wird.

Darin wird festgehalten, welche Regeln und vor allem welche Beschränkungen für Silvester gelten. Deshalb verabschiedete sich Bolg letztlich doch mit einem halbwegs entspannten Gefühl in den Weihnachtsurlaub.

Regeln für Silvester in Bretten: Verbot von Alkoholkonsum und Pyrotechnik

„Aber man fühlt sich von der Politik schon ein Stück weit im Regen stehen gelassen, wenn man fast bis auf den letzten Drücker warten muss, bis in so einer wichtigen Sache eine Entscheidung getroffen wird“, sagt Bolg. Immerhin herrscht nun Klarheit.

Man fühlt sich von der Politik schon ein Stück weit im Regen stehen gelassen.
Simon Bolg, Leiter Ordnungsamt Bretten

Sowohl im Ordnungsamt als auch im Polizeirevier der Großen Kreisstadt weiß man nun, wie die Spielregeln rund um den Jahreswechsel sind. In der Melanchthonstadt wird man sich in der Nacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Januar 2022 jedenfalls an Paragraf 17b der seit dem 20. Dezember geltenden Corona-Verordnung des Landes orientieren.

Dort ist unter dem Punkt „Lokale Einzelregelungen“ genau aufgeführt, was man an Silvester nicht darf. Mittels Allgemeinverfügung sollen in Bretten die Verkehrs- und Begegnungsflächen sowie sonstige öffentliche Orte festgelegt werden, für die wie es offiziell heißt „ein Alkoholverbot und ein Pyrotechnikverbot und für die ein vom 31.12.2021, 15 Uhr, bis zum 01.01.2022, 9 Uhr, befristetes Verweilverbot“ gilt.

City-Streifen am Jahreswechsel in Bretten im Einsatz

Man werde „natürlich“ verstärkt Präsenz zeigen und kontrollieren, betont Bolg, der Gemeindevollzugsdienst werde in der Neujahrsnacht von den sogenannten City-Streifen eines privaten Sicherheitsdienstes verstärkt.

Wenn wir also entsprechende Freiräume haben, dann werden wir auch entsprechend kontrollieren.
Ralf Minet, Polizei-Pressesprecher

Unterstützung bekommt das Ordnungsamt zudem von der örtlichen Polizei. „Die Schichten sind bei uns in dieser Nacht immer voll. Wenn wir also entsprechende Freiräume haben, dann werden wir auch entsprechend kontrollieren“, erklärt Ralf Minet, der Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe, auf Anfrage dieser Redaktion.

Appell an Vernunft und Eigenverantwortung der Leute

Zwar sei für die Kontrolle, ob die geltenden Corona-Regeln eingehalten werden, „originär die jeweilige örtliche Behörde“ und damit im konkreten Fall das Ordnungsamt der Stadt Bretten zuständig, erklärt Minet. Doch gerade in der Silvesternacht versuche die örtliche Polizei hier so gut es geht ebenfalls vermehrt Präsenz zu zeigen.

„Die Kommune wird ihren Part erfüllen, und wir werden unseren Part erfüllen – jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten. Das hat auch im Vorjahr schon sehr gut geklappt“, sagt der Polizei-Pressesprecher. Die Ordnungshüter, also Polizei und Ordnungsamt, werden besonders auf die „bekannten Plätze“ ein Auge haben, kündigen Bolg und Minet an. Gleichzeitig appellieren beide an die Eigenverantwortung und die Vernunft der Leute.

Auf diesen Plätzen in Bretten sind an Silvester Gruppen verboten

Gemäß Paragraf 17b, Absatz eins der Corona-Verordnung des Landes werden für die Silvesternacht der Marktplatz, die Spitalgasse, die Marktgasse, die Apothekergasse, die Amtsgasse, die Schulgasse und die Straße Am Gaisberg sowie Teile der Pforzheimer Straße (Nummer 1 bis 42/4), der Melanchthonstraße (2 bis 54) und der Weißhofer Straße (1 bis 47) als Flächen festgelegt, auf denen sich Menschen in Gruppen von maximal zehn Personen nicht auf engem Raum oder nur vorübergehend aufhalten dürfen; zudem ist dort der Ausschank und Konsum von Alkohol während der aktuell geltenden Alarmstufe II untersagt.

Tabu ist für die Ordnungshüter indes der private Raum. „Wir klappern keine Wohnungen ab“, erklärt Ordnungsamtschef Bolg. Das sei jedoch kein Freifahrtschein. „Wenn wir aus der Bevölkerung darauf hingewiesen werden, dass sich beispielsweise in einem Haus zu viele Leute aufhalten, dann werden wir natürlich tätig“, versichert Bolg. Dies sei jedoch nicht nur an Silvester der Fall, sondern so gehe man tagtäglich mit solchen Vorkommnissen um.

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