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Lebenslange Haft gefordert

Staatsanwalt im Mordprozess: "Angeklagter ist auch der Täter"

Dem 24-jährigen Angeklagten im Oberderinger Mordprozess droht lebenslange Haft. Der Staatsanwalt sieht es als erwiesen an, dass der Altenpfleger den Brand im Altenheim gelegt und damit den Tod einer 82-jährigen Heimbewohnerin verschuldet hat.

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Am Landgericht Karlsruhe läuft der Prozess gegen einen 24-jährigen Altenpfleger. Foto: N/A

Hat der 24-jährige Altenpfleger Chris S. am Fronleichnamstag 2018 im Oberderdinger Altenpflegeheim Haus Edelberg den Brand gelegt, bei dem eine 82-jährige Heimbewohnerin ums Leben kam und eine 97-jährige Bewohnerin fast gestorben wäre? Staatsanwalt Martin Henzler ist davon überzeugt, dass der Angeklagte im Oberderdinger Mordprozess der Täter ist. Und zuvor bereits zwei weitere Brände gelegt hatte.

„Er war bei allen drei Bränden vor Ort, hatte die Mittel, ein Motiv und in keinem Fall ein Alibi“, fasst der Vertreter der Anklage im Mordprozess die Ergebnisse der bislang elf Verhandlungstage zusammen. Akribisch führt er in seinem zweieinhalbstündigen Vortrag die vielen Punkte auf, die seiner Ansicht nach in Summe ein klares Bild ergeben. In allen drei Fällen habe es sich zweifelsfrei um Brandstiftung gehandelt. Immer war ein Brandbeschleuniger im Spiel. An den Brandorten habe der Angeklagte immer ein auffallendes Interesse an den Tag gelegt. Außerdem habe er sichtlich geschockt reagiert, als er hörte, dass bei der Feldscheune eine Wildkamera installiert sei.

Viele Auffälligkeiten im Mordprozess

Bei der Hausdurchsuchung habe man eine abgeschnittene Tarnhose, verschiedene Sturmhauben und einen Benzinkanister gefunden, bei einer Freundin eine dreilöchrige Sturmhaube und bei einem Freunde ein Tarnjacke, die der Angeklagte dort vor der Polizei verstecken wollte. „Wegen dem Brand im Altenheim“, habe er laut einer Zeugenaussage als Begründung dafür genannt. Allesamt sind dies Kleider und Gegenstände, wie sie auch der Brandstifter, der auf dem Bild der Wildkamera zu sehen war, getragen hat. „Der Angeklagte ging mit den Tatbildern hausieren, zeigte auf seinem Smartphone ein Video des Feuerteufels und verhielt sich bei vielen Gelegenheiten auffällig“, stellte der Staatsanwalt fest. Von den drei Pflegekräften, die am Brandtag arbeiteten, sei er der einzige, der für das Zeitfenster der Brandlegung kein Alibi habe.

Schlüssiges Gesamtbild

Einen anderen Mitarbeiter, einen Heimbewohner oder einen Fremden schließt Henzler als Täter aus. Ebenso einen früheren Mitarbeiter, der wegen ungebührlichem Benehmen entlassen worden war. Für einen anderen Täter gebe es keinerlei Hinweise. Der Brandstifter habe das Zimmer der dementen, hilflosen Seniorin vielmehr bewusst gewählt und über genaue Ortskenntnis verfügt. „Es besteht kein Zweifel, dass bei der Gesamtschau all dieser Einzelaspekte deutlich wird, dass der Angeklagte der Täter ist“, so das Fazit des Staatsanwalt im Mordprozess. Als Motiv sieht er ein übergroßes Geltungsstreben: Der junge Mann habe sich als Helfer und mutiger Lebensretter darstellen wollen.

Staatsanwalt spricht von Mord

Bei der Strafzumessung hält Henzler für die beiden Brandstiftungen bei der Feldscheune aufgrund der hohen kriminellen Energie und der Schadenssumme Freiheitsstrafen von insgesamt vier Jahren und acht Monaten für angemessen. Die Brandstiftung im Altenheim wertet der Staatsanwalt als Mord: „Als der Angeklagte den Brand legte, kannte er den hilflosen Zustand des Opfers, wusste, wie sich so ein Brand entwickelt und dass er ihn nicht mehr kontrollieren konnte“.

Mordmerkmale erfüllt

Die Mordmerkmale Heimtücke, gemeingefährliches Vorgehen und niedrige Beweggründe sieht er als gegeben. Die Freiheitsstrafe für Mord sei lebenslänglich. Henzler geht im Mordprozess angesichts des gesamten Tathergangs und der Täterpersönlichkeit sogar von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Das hieße, dass der Angeklagte im Falle einer lebenslangen Haftstrafe auf jeden Fall länger im Gefängnis bleiben müsste als 15 Jahre. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten sei erwiesen, mildernde Umstände gebe es keine. Eine Sicherheitsverwahrung hält der Vertreter der Anklage jedoch nicht für erforderlich.

Der Angeklagte ist der Täter

Silke Hagenmeier, die Vertreterin der Nebenklage, verwies auf die zahllosen Auffälligkeiten und Merkwürdigkeiten, die im Laufe des Verfahrens aufgetaucht waren: Warum will der Angeklagte verdächtige Gegenstände verschwinden lasen? Warum fragt er in seinem Freundeskreis herum, ob jemand den vermummten Brandstifter erkennt? Warum verhält sich der Angeklagte kurz vor dem Ausbruch des Brandes auf Station so merkwürdig? Warum erzählt er in seinem Freundes- und Bekanntenkreis so viele unterschiedliche Versionen des Geschehens? „Jede Merkwürdigkeit für sich mag man vielleicht nur komisch, merkwürdig oder skurril finden, in Summe aber ergeben sie ein klares Bild und legen den Schluss zwingend nahe, dass der Angeklagte der Täter ist“, bekundete die Rechtsanwältin.

Sitzung vorzeitig beendet

„Die Thesen der Verteidigung haben sich nicht bewahrheitet“, erklärt Hagenmeier, die sich bei der Strafzumessung in diesem Mordprozess an die Ausführungen des Staatsanwalts anschließt. Dazu gibt sie zu bedenken, ob es sich im Falle ihrer 97-jährigen Mandantin nicht um einen Mordversuch handle.

Der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt beendete die Sitzung am Nachmittag vorzeitig, weil einer der Schöffen gesundheitlich angeschlagen war.

Plädoyer des Verteidigers

Die Verhandlung am Landgericht wird am Montag, 11. März, neun Uhr mit dem Plädoyer des Verteidigers fortgesetzt. Das Urteil soll am Mittwoch, 13. März, zehn Uhr verkündet werden.

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