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Bretten und Umgebung

Sterben in Corona-Zeiten: Wie können Angehörige in Kliniken und Heimen Abschied nehmen?

Die Möglichkeit, am Sterbebett von den Liebsten Abschied zu nehmen, gehört zur Würde des Menschen. Doch die Begleitung Sterbender ist für Angehörige in manchen Krankenhäusern durch rigorose Beschränkungen nur bedingt möglich.

Hilfe zu Hause: Betagte Senioren, die von Pflegedienst und Angehörigen daheim versorgt werden, müssen auf eine Corona-Impfung warten.
Hilfe zu Hause: Betagte Senioren, die von Pflegedienst und Angehörigen daheim versorgt werden, müssen auf eine Corona-Impfung warten. Foto: Oliver Berg

Die Bilder verzweifelter Angehöriger, die ihren Liebsten in den Notlazaretten in Norditalien beim Sterben nicht beistehen und sich nicht einmal mehr verabschieden konnten, haben sich auch hierzulande tief ins Bewusstsein eingeprägt.

Solche Situationen wollte und will man hier um alles in der Welt vermeiden. Auch darauf zielen ja die zahlreichen Schutzmaßnahmen und Einschränkungen, die verhindern sollen, dass unsere Intensivmedizin-Kapazitäten überfordert werden.

Doch welche Möglichkeiten haben Angehörige derzeit in den Krankenhäusern oder Pflegeheimen in Bretten und Umgebung, den schwerstkranken Vater oder die sterbende Mutter auf der letzten Lebensetappe zu begleiten?

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Nur ein Begleiter zugelassen

In den RKH-Kliniken in Bretten und Bruchsal wird die Sache sehr restriktiv gehandhabt. „Wir haben entschieden, dass wir jeweils nur einen Angehörigen ins Haus lassen“, erklärt Regionaldirektorin Susanne Stalder, die für die Rechbergklinik und die Fürst-Stirum-Klinik zuständig ist. Andere Kliniken ließen überhaupt keine Angehörige zu den Sterbenden, sagt sie.

Dieser eine Familienvertreter wird von der Klinik mit Kittel, Schutzmaske und Handschuhen ausgestattet und kann dann dem Sterbenden beistehen. Nur wenn sich der Sterbeprozess länger hinzieht, dann könnten sich auch mehrere Angehörige hintereinander bei der Sterbewache ablösen, räumt die Regionaldirektorin ein. Man werde das jeweils im Einzelfall entscheiden.

Die Grundregel laute allerdings, dass nur eine Person pro Familie Zutritt zu dem Sterbenden bekommt – aus Sicherheitsgründen, wie Stalder betont. Man müsse ja auch darauf achten, dass sich Gesunde nicht anstecken. Dies werde übrigens in allen RKH-Kliniken so gehandhabt.

Covid-19-Krise: Familien protestieren

Nicht alle Familien sind mit dieser Beschränkung einverstanden. Es habe auch schon in zwei oder drei Fällen Proteste von Angehörigen gegeben, berichtet die Regionaldirektorin. Dabei habe es sich aber zumeist um Großfamilien gehandelt, die sich in der Gruppe von dem Sterbenden verabschieden wollten.

„Selbstverständlich darf auch ein Seelsorger kommen, wenn dies gewünscht wird“, erklärt die Regionaldirektorin auf Nachfrage. Denn die Würde des Menschen sei der Klinik wichtig.

Der Krankenhausseelsorger stehe für solche Fälle bereit. Wobei auch da die gängigen Sicherheitsbestimmungen gelten. Bislang sei der Wunsch nach einem seelsorgerlichen Beistand oder einer letzten Ölung allerdings noch nicht geäußert worden, heißt es weiter.

Ein eigenes Sterbezimmer gibt es in den Kliniken nicht. Die Sterbenden werden entweder in den Patientenzimmern versorgt, wo sie alleine liegen, oder auf der Intensivstation. Dass ein Angehöriger im Zimmer des Sterbenden übernachtet, das gehe nicht. „Das wäre ja eine irre Ansteckungsgefahr“, meint Stalder. In der Bruchsaler Fürst-Stirum-Klinik als Covid-Zentrum sind laut ihren Angaben bislang neun Patienten an Covid-19 verstorben, in der Brettener Rechbergklinik waren es drei.

Pflegeheime reagieren kulanter

Im Evangelischen Altenheim Im Brückle wird die Angelegenheit wesentlich kulanter gehandhabt. „Wenn bei uns jemand im Sterben liegt, dürfen die Angehörigen selbstverständlich dabei sein“, informiert Heimleiterin Simone Schmidt. „Vor eineinhalb Wochen hatten wir einen Sterbefall im Haus, da konnte der Sohn dabei sein“, berichtet sie. Man statte die Angehörigen dann mit der nötigen Schutzausrüstung aus.

Die dürften sich dann aber nur in diesem einen Zimmer aufhalten und müssten das Haus ohne Kontakt zu anderen Bewohnern oder Mitarbeitern wieder verlassen. Der Sohn sei in der Palliativphase nach Absprache täglich für eine halbe Stunde ins Haus gekommen und als es ans Sterben ging, sei er die ganze Zeit bei seiner Mutter gewesen. Da man im Haus nur Einzelzimmer habe, sei es möglich, dass ein Angehöriger auch die ganze Nacht bei dem Sterbenden verbringt. Das werde jeweils im Einzelfall entschieden.

Seelsorger darf auch in Corona-Krise kommen

Darf auch ein Seelsorger kommen? „Den Fall hatten wir noch nicht, das wäre aber ja auch nicht anders, als wenn ein Angehöriger kommt“, erklärt Schmidt. Vom Träger ihres Hauses hat die Heimleiterin grünes Licht, über diese Fälle selbst zu entscheiden.

Die Besucher melden sich in der Regel vorher telefonisch an und klingeln an der Pforte. Dort werden sie von einer Mitarbeiterin der Verwaltung an der Notausgangstür abgeholt. Wenn ein Angehöriger keine Schutzkleidung hat, bekommt er im Pflegeheim, was er braucht. Darüber hinaus sind die üblichen Schutzbestimmungen, Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten. Auf jeden Fall dürfe keinerlei Kontakt zu den anderen Bewohnern stattfinden.

Auch Sterbewache der Kinder möglich

Nicht anders läuft es im Seniorenhaus Schlossblick in Gondelsheim. „Wir hatten in jüngster Zeit keine Sterbefälle, doch als die Pandemie am Anfang war, haben wir den Angehörigen Schutzausrüstung gegeben und geschaut, dass sie nicht mit anderen Bewohnern in Kontakt kommen“, sagt Heimleiterin Cornelia Hölzle. Man sei ein kleines Haus mit großen Räumlichkeiten und getrennten Wohnbereichen.

So sei es kein Problem, dass jeweils ein Angehöriger bei dem Sterbenden sei. „Das wollen wir möglich machen, denn ich möchte ja auch nicht sterben, ohne mich von meiner Familie zu verabschieden“, erklärt Hölzle. Gerne dürften alle Kinder kommen, allerdings nur einzeln und nicht als Gruppe. Auch eine Sterbewache, bei der sich Familienangehörige ablösen, könne man ermöglichen.

Gleiches gelte auch, wenn der Wunsch nach einem Seelsorger geäußert würde. Seit Ausbruch der Pandemie gab es nur einen Todesfall im Haus Schlossblick, der allerdings nicht Corona-bedingt war. Die drei Kinder durften dann zu unterschiedlichen Zeiten der Sterbenden beistehen. Aus Sicherheitsgründen beschränkt das Haus die Besuchsmöglichkeiten auf die Kinder, Enkel dürfen nicht kommen.

Auf die Anfrage beim Oberderdinger Haus Edelberg, wie man es dort mit Begleitung Sterbender halte, war trotz mehrfacher Anrufe keine Antwort zu erhalten. Man habe Wichtigeres zu tun, als Presseauskünfte zu geben, hieß es.

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