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Anwohner wehren sich

Investor will Vielzahl an Wohneinheiten in Sulzfeld bauen

Der Gemeinderat der Stadt stoppt vorerst das umstrittene Bauvorhaben: Das Verfahren geht jetzt in die nächste Runde

Aufgrund der starken Hanglage soll das neue Gebäude in der Kirchstraße zwei Kellergeschosse erhalten. Die Massivität des Baukörpers wird vor allem vom Kohlbach aus zu sehen sein.
Aufgrund der starken Hanglage soll das neue Gebäude in der Kirchstraße zwei Kellergeschosse erhalten. Die Massivität des Baukörpers wird vor allem vom Kohlbach aus zu sehen sein. Foto: Michael Fritz

In Sulzfeld stand bei der vergangenen Gemeinderatssitzung erneut – wie bereits schon im April – ein Bauvorhaben in der Kirchstraße im Mittelpunkt des Interesses. Dies wurde sowohl an der hohen Zahl von circa 30 Zuhörern als auch bei den Wortmeldungen zur Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung deutlich. Anstelle eines Einfamilienhauses plant ein Investor den Bau von zwei Wohnhäusern mit insgesamt 23 Wohneinheiten.

Dies rief die Anwohner auf den Plan, die durch die massive Bebauung negative Auswirkungen auf ihre Lebensqualität und den Wert ihrer Grundstücke befürchten (diese Zeitung berichtete). Für die baurechtliche Genehmigung ist das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde zuständig. Auf Bitten der Gemeinde Sulzfeld führte das Landratsamt bereits vor Abschluss des Anhörungsverfahrens eine Vorprüfung zur Zulässigkeit des Bauvorhabens durch.

Dabei zeigte sich, dass die Planung in drei Punkten vom gültigen Bebauungsplan abweicht. Zum einen geht es um die Größe der vorgesehenen Dachgauben zum anderen um die Überschreitung der Baugrenze bei einem Balkon und der Tiefgarage. Hier müsste die Gemeinde Befreiungen erteilen, um das Vorhaben dennoch zu ermöglichen. Da aber auch der Gemeinderat grundsätzliche Bedenken gegen das Gebäude in der aktuellen Fassung hatte, sah man hier „einen Hebel“, um die Planung in Richtung „weniger Wohneinheiten“ zu beeinflussen.

Investor zeigt sich kulant bei Stellplatzplanung

Der Gemeinderat machte sich diese Entscheidung nicht leicht, sah man doch auch die Gefahr, dass eine Umplanung im Ergebnis möglicherweise zu einer Verschlechterung der aktuellen Planung führen könnte. Immerhin hat sich der Investor bisher freiwillig bereiterklärt, pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze zu schaffen, verpflichtet ist er gemäß Bebauungsplan und Landesbauordnung nur zu maximal einem Stellplatz pro Wohneinheit.

Bürgermeisterin Sarina Pfründer (parteilos) ermunterte die Anwohner mehrfach, mit dem Investor Kontakt aufzunehmen, um ihre Bedenken direkt vorzutragen. Auch aus dem Gemeinderat wurde der Wunsch nach einem Dialog mit dem Investor geäußert. Diesem werde sich die Verwaltung nach erfolgter Umplanung nicht verschließen, sicherte Pfründer zu. Letztlich erfolgte die Ablehnung der erforderlichen Befreiungen einstimmig. Das Verfahren geht somit voraussichtlich in eine weitere Runde. Dass der Investor sich auf eine längere Planungszeit eingestellt hat, könnte vielleicht aus der Tatsache geschlossen werden, dass das jahrelang leerstehende Wohnhaus mittlerweile wieder bewohnt wird.

Befreiung von vorgeschriebenen Dachform in Sulzfeld

Ein anderer Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde im weiteren Verlauf der Sitzung einstimmig gebilligt. Bei diesem Vorhaben, ebenfalls in der Kirchstraße, ging es um eine Befreiung von der vorgeschriebenen Dachform (Flachdach statt Satteldach). Sulzfeld ist, wie bereits in der Vorwoche Zaisenhausen, dem kommunalen Klimaschutzverein des Landkreises beigetreten. Ziel ist es, auch künftig die Beratungsleistungen der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe (UEA) in Anspruch nehmen zu können. Die UEA soll als „Vordenker“ den ganzheitlichen Klimaschutz im Landkreis Karlsruhe mitentwickeln und die Kommunen bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beraten.

Bei der Vorstellung des Kindergartenbedarfsplans im April wurde erkannt, dass die Notwendigkeit für eine weitere Kindergartengruppe besteht. Übergangsweise kann diese Gruppe ab September im evangelischen Kindergarten eingerichtet werden. Langfristig soll aber eine adäquate Lösung im Bürgerhaus realisiert werden. Der Gemeinderat fasste die erforderlichen Beschlüsse, einschließlich der Änderung zweier Sanierungsgebiete, um in den Genuss einer höheren Förderung zu kommen, jeweils einstimmig.

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