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Nutzung der Güterhalle

Sulzfelder Kulturkreis will einen „Kulturschuppen“ einrichten

Die ehemalige Güterhalle der Deutschen Bahn in Sulzfeld könnte bald zu einer Kultureinrichtung werden. Zumindest nach Plänen des Kulturkreises. Die Pläne haben bereits den Gemeinderat erreicht.

Zukünftige Kulturscheune Sulzfeld
Noch einsam und verlassen, könnte die alte Güterhalle bald ein „Kulturschuppen“ werden. Foto: Monika Eisele

Damit aus der ehemaligen Güterhalle der Deutschen Bahn in der Bahnhofstraße in Sulzfeld ein „Kulturschuppen“ werden kann, muss einiges geregelt werden. Der Kulturkreis von Sulzfeld würde den Schuppen jedenfalls gerne für seine Zwecke nutzen.

Seit das Bürgerhaus in Sulzfeld anderweitig genutzt werden soll, ist der Kulturkreis auf der Suche. Für den „Kulturschuppen“ wird eine gemeinsame Nutzung mit „WeinKult“ angestrebt. Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sollen durch einen privaten Investor erfolgen, der auch als Vermieter fungieren würde.

Gemeinderat erteilt seinen Segen

Der Gemeinderat hat das Gebiet rund und die ehemalige Güterhalle nun in das Neuordnungskonzept der Gemeinde aufgenommen und dem Sanierungsgebiet „Umfeld Ortskern“ zugeordnet. Das Neuordnungskonzept wurde entsprechend ergänzt.

Außerdem lag dem Rat ein Antrag auf Baugenehmigung vor, der die Umnutzung der leer stehenden ehemaligen Güterhalle in einen „temporär genutzten Veranstaltungsraum für Kunstausstellungen und Events“ zum Inhalt hat.

Zusätzlich sollen ein unbeheizter Lagerraum sowie eine Garage gebaut werden. Mit der Zustimmung des Rates ist der Weg geebnet und noch im Herbst wird ein Antrag auf Zuschüsse aus dem baden-Württembergischen Leader-Programm für die geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

Sulzfeld bietet Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag an

Auch ein weiteres Baugebiet hat den Gemeinderat Sulzfeld beschäftigt. Zwischen Luisenstraße, Neue Bahnhofstraße und Bahnhofstraße in Sulzfeld liegt ein Grundstück mit einer Fläche von 3.157 Quadratmeter, wovon 1.263 Quadratmeter jetzt verkauft wurden. Die Gemeinde wurde vom Notar darüber in Kenntnis gesetzt – dabei hatte die Gemeinde selbst ein Interesse, den Grundstücksteil zu kaufen.

Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das der Gemeinderat im vergangenen Jahr einen Bebauungsplan beschlossen hat, mit dem Ziel, die vorhandene Siedlungsstruktur fortzusetzen. Noch im Mai wurden sowohl der Verkäufer als auch der Käufer darüber unterrichtet, dass der Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts unterliegt strengen Vorgaben und Regeln.
 Rainer Zimmermann
Kämmerer 

Weiter wurde dem Käufer zur Abwendung des Vorkaufsrechts der Abschluss eines sogenannten städtebaulichen Vertrags angeboten, wonach sich der Käufer verpflichtet, das Grundstück innerhalb von vier Jahren einer Wohnnutzung zuzuführen. Das wurde vom Käufer abgelehnt.

„Eigentum ist durch das Grundgesetz geschützt und ein hohes Gut. Die Ausübung des Vorkaufsrechts unterliegt daher strengen Vorgaben und Regeln“, erläuterte Kämmerer Rainer Zimmermann dem Gemeinderat. Der Gemeinde stehe ein Vorkaufsrecht zu, wenn sich das Grundstück unbebaut sei und vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden könne, so einige der Vorschriften.

Weiter darf das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung rechtfertige. Daher würden auch potenzielle Käufer, die das Grundstück von der Gemeinde erwerben, an die Vier-Jahresfrist zur Bebauung gebunden sein, bestätigte Zimmermann auf Nachfrage aus dem Rat.

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