Zu der Rodung der Streuobstwiese in Bretten-Gölshausen äußert sich jetzt die Gemeinderatsfraktion der Brettener Grünen. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Martin Wolff (Freie Wähler) spricht Fraktionsvorsitzender Otto Mansdörfer von einem „überfallartigen Vorgehen“ mit der Absicht, vollendete Tatsachen zu schaffen. Zugleich kritisiert er, dass Ausgleichsmaßnahmen bislang unterblieben seien.
Die Grünen schreiben, sie hätten der Erweiterung des Industriegebiets nach Abwägung aller Alternativen mit erheblichen Bedenken zugestimmt. „Aber immer im Vertrauen darauf, dass die Stadt Bretten sich gesetzeskonform verhält.“
Mansdörfer schreibt, die Verantwortung liege zwar grundlegend beim Landratsamt (LRA), das Ansinnen gehe jedoch von Bretten aus. Ende November hat die Stadt 39 Bäume fällen lassen. Den genehmigten Sofortvollzug hatte das LRA per E-Mail an die Stadt geschickt. Der Naturschutzverbund (Nabu) dagegen erhielt die Information Tage später per Post, als die ersten Bäume schon gefällt waren.
Damit festigt sich der Eindruck, dass bewusst eine Art Überrumpelungsmanöver gegenüber den Naturschutzverbänden geplant gewesen sein muss.Otto Mansdörfer, Fraktionsvorsitzender Brettener Grüne
Zugleich schickt Mansdörfer eine Reihe von Fragen an die Stadt. Er schreibt, für die Rodung habe die Stadt den Sofortvollzug beantragt. Im Hintergrund habe Bretten die Rodungsfirma jedoch bereits beauftragt. „Damit festigt sich der Eindruck, dass bewusst eine Art Überrumpelungsmanöver gegenüber den Naturschutzverbänden geplant gewesen sein muss.“
Grüne hinterfragen Zusammenarbeit der Stadt Bretten mit dem Nabu
Außerdem will Mansdörfer wissen, weshalb die Stadt den Gemeinderat nie über ein neues Gesetz, das Streuobstwiesen besonders schützt, informiert habe. Nicht zuletzt hinterfragen die Grünen die künftige Zusammenarbeit der Stadt mit dem Nabu. Schließlich erkläre die Stadt Bretten sonst „in schöner Regelmäßigkeit, wie harmonisch sie mit dem Nabu“ zusammenarbeite. Nabu-Projekte gehörten zu den Vorzeigemaßnahmen der Stadt.
Vor diesen Hintergrund stelle sich die Frage, warum die Stadt nicht selbst den Nabu über die Genehmigung informiert habe. „War die Stadt zu der Erkenntnis gelangt, dass die Beseitigung der Bäume möglicherweise rechtswidrig sein könnte und deshalb schnell über die Bühne gebracht werden müsse?“, fragt Mansdörfer.