Verbot unangemeldeter Corona-Demos aufgehoben: Wie die Stadt Bretten darauf reagiert
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 17. Januar einem Eilantrag gegen ein von der Stadt Bretten am 20. Dezember 2021 verfügtes allgemeines Verbot nicht angemeldeter „Spaziergänge“ stattgegeben. Wird die Stadt Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen? Und was bedeutet das für die Polizei vor Ort?
Nicht viel los war am Dienstagabend auf dem Brettener Marktplatz, zumindest bis 19 Uhr, als das Foto gemacht wurde. Später kamen noch rund 80 „Corona-Spaziergänger“ zusammen.
Foto: Tom Rebel
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