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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am 17. Januar einem Eilantrag gegen ein von der Stadt Bretten am 20. Dezember 2021 verfügtes allgemeines Verbot nicht angemeldeter „Spaziergänge“ stattgegeben. Wird die Stadt Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen? Und was bedeutet das für die Polizei vor Ort?