Brettens Ordnungsamtsleiter Simon Bolg informiert über die neue Corona-Verordnung und die verschärfte Maskenpflicht, die seit Wochenbeginn gelten.
Es gibt Verwirrung wegen der neuen Corona-Verordnung und den darin enthaltenen neuen Richtlinien zum Maskentragen. Muss in der Brettener Fußgängerzone ab sofort eine Maske getragen werden oder nicht?
BolgDas kommt darauf an. Laut der aktuellen Corona-Verordnung muss man in der Brettener Fußgängerzone nicht zwingend eine Maske tragen, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Allerdings ist die Verordnung diesbezüglich schon etwas schwammig formuliert. Oberbürgermeister Martin Wolff und ich appellieren deshalb an die Bürgerinnen und Bürger, dass sie permanent Maske tragen sollen. So geht man einfach auf Nummer sicher und schützt sich und seine Mitmenschen.
Wie wird das Ordnungsamt der Stadt Bretten in den kommenden Tagen vorgehen? Werden Kontrollen verschärft, werden Verstöße rigoros geahndet?
BolgNatürlich werden wir die Kontrollen verstärken, denn wir sind auch angehalten, strikt zu kontrollieren. In dieser Woche werden wir die Leute mit Augenmaß auf eventuelle Verstöße hinweisen. Wenn die Leute dann einsichtig sind und ihre Maske aufsetzen, dann bleibt es bei einer Ermahnung. Ist das aber nicht der Fall, dann werden wir schon anfangen, die Restriktionen auch entsprechend durchzusetzen. Ein Erstverstoß wird in der Regel mit 35 Euro geahndet. Wir werden in den kommenden Tagen übrigens auch verstärkt kontrollieren, ob die häuslichen Quarantäne-Verpflichtungen eingehalten werden.
Die neue Verordnung wurde vom Land innerhalb eines Tages auf den Weg gebracht. Hätten Sie sich hier etwas mehr zeitlichen Vorlauf gewünscht?
BolgDas Infektionsgeschehen steigt gerade rasant an, deshalb musste man das Tempo der Verbote dem Ansteigen der Corona-Fallzahlen schon auch anpassen. Zuletzt wurde allein die Corona-Hauptverordnung innerhalb von acht Tagen drei Mal geändert. Für uns ist es immer eine große Herausforderung, wenn eine neue Verordnung so kurzfristig rauskommt. Wir müssen uns auch immer erst einen Überblick verschaffen und schauen, was nun wo gilt. Schließlich müssen wir auch den Bürgerinnen und Bürgern, die bei uns anrufen und nachfragen, eine verbindliche Antwort geben können.