Kurzen Prozess machte Thomas Köpfler, Richter am Amtsgericht Bruchsal, bei der Verhandlung gegen einen jungen Mann, der wegen veruntreuender Unterschlagung angeklagt war: Das Urteil wurde bereits nach einer halben Stunde verkündet. Grund für das beschleunigte Verfahren war das Geständnis des Angeklagten.
Deshalb mussten nach Rücksprache mit dem Strafverteidiger weder der Rechtsanwalt selbst noch die ursprünglich vorgeladenen sechs Zeugen anreisen.
15.000 Euro Schaden durch Abhandenkommen von E-Bikes
Zu Beginn erläuterte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Tatbestand, wonach durch das Abhandenkommen von E-Bikes ein Schaden von 15.000 Euro entstanden ist.
Richter Köpfler folgte bei seiner Urteilsfindung weitestgehend dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß. Der 29-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von sieben Monaten mit einer Bewährung auf zwei Jahre sowie zu hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Ich hatte Schulden in Höhe von 6.500 Euro und weder meinen Eltern noch meiner Lebensgefährtin etwas gesagt.Angeklagter
Daneben muss er die Kosten des Verfahrens übernehmen und für den an-gerichteten Schaden von 15.000 Euro aufkommen. Allerdings erst, wenn er über die notwendigen Finanzmittel verfügt.
Neben seinem Geständnis machte er zum Tathergang keine Angaben. Er wisse nicht, wer die E-Bikes übernommen hat, sagte er und sah sich selbst als Geschädigter. Lediglich zu seiner Person sagte er aus. Offen stand er zu seiner krankhaften Spielsucht, die ihn auf die schiefe Bahn gebracht habe.
Der Angeklagte darf sich jetzt nichts mehr zu Schulden kommen lassen
„Ich hatte Schulden in Höhe von 6.500 Euro und weder meinen Eltern noch meiner Lebensgefährtin etwas gesagt“, blickte der Vater eines kleinen Jungen zurück. „Dann hätte ich alles verloren.. Heute lebt er mit Partnerin und Sohn in einer Landgemeinde. „Seit Dezember bin ich ohne Arbeit und strebe eine Umschulung an“, sagte der gelernte Fachmann für Lagerlogistik. Auch seine Spielsucht will er in den Griff bekommen, wartet aber noch auf einen Therapieplatz.
Ich habe mit einer Haftstrafe gerechnet.Angeklagter
Auch deshalb entschied Richter Köpfler, dem Angeklagten auf dem Weg in eine bessere Zukunft einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. Dabei huschte dem 29-Jährigen sogar ein kleines Lächeln über das Gesicht, als er auf Nachfrage erfuhr, dass er bei einer Bewährungsstrafe nicht ins Gefängnis müsse. „Ich habe mit einer Haftstrafe gerechnet“, sagte er.
Von Richter Köpfler ließ er sich die auf zwei Jahre angelegte Bewährung erklären und war dennoch überrascht, dass selbst kleinste Vergehen zu einer Verlängerung der Bewährungszeit führen oder sogar die Tür in eine Justizvollzugsanstalt öffnen könnten. „Sie dürfen sich in den nächsten beiden Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen“, gab Köpfler dem jungen Mann mit auf den Weg. „Selbst das Schwarzfahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Vergehen.“
Der 29-Jährige gelobte Besserung mit dem besten aller Gründe: „Schon allein wegen meines kleinen Sohnes.“