Skip to main content

Befreiung für Vereine ist mühselig

Ärger in Bruchsal wegen Gebühr für Eintrag in Transparenzregister

Viele Vereinsvorsitzende wundern sich über Rechnungsbescheide, die sie aktuell erstmals erhalten. Der Bundesanzeiger Verlag möchte Geld dafür haben, dass die Vereine im Transparenzregister eingetragen sind.

Günter Kolb, Vorsitzender des OGV Heidelsheim
Papierkram: Vor drei Woche erhielt Günter Kolb, Vorsitzender des Obst- und Gartenbauvereins Heidelsheim, den Bescheid. Seitdem ärgert sich der Hobby-Obstbauer mit der Bürokratie herum. Foto: Marcel Winter

Eigentlich sind die 11,52 Euro die ganze Aufregung nicht wert. Günter Kolb geht es aber ums Prinzip. Wie bei vielen anderen Clubs flatterte vor vier Wochen auch dem Obst- und Gartenbauverein (OGV) Heidelsheim der Gebührenbescheid für die Führung des Transparenzregisters ins Haus.

„Ich wusste bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht, dass es so etwas gibt“, sagt Kolb, der nicht nur dem Ortsverband im Bruchsaler Stadtteil, sondern auch dem OGV-Bezirk mit seinen 19 Mitgliedsvereinen vorsitzt.

Sie alle sind seit 2017 im Transparenzregister aufgeführt, das dazu dient, Geldwäsche zu verhindern. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wurden die vergangenen drei Jahresbeiträge zusammengefasst und die Gebühr nun erstmals erhoben. Jeweils 2,50 Euro für die Jahre 2018 und 2019 sowie der auch in Zukunft geltende Satz von 4,80 Euro für 2020. Macht im Falle des Obst- und Gartenbauvereins Heidelsheim zuzüglich Umsatzsteuer 11,52 Euro.

„Ich kann die Hintergründe dieses Registers völlig nachvollziehen“, sagt Kolb, der sich in den vergangenen Wochen schlau gemacht hat, „ich weiß aber nicht, ob das der richtige Weg ist, den Beitrag in dieser Form zu erheben.“

Vereine müssen Befreiung von der Gebühr beantragen

Denn grundsätzlich sind Vereinigungen, die einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen, wie es im Bürokratendeutsch heißt, von der Gebühr befreit. Diese Gemeinnützigkeit trifft auf die allermeisten Vereine zu. Die Krux: Sie müssen eine Befreiung beantragen – und die kostet Zeit und Nerven, wie Kolb festgestellt hat.

Dabei wissen die Amtsgerichte, die die relevanten Vereins-Daten an das Transparenzregister melden, eigentlich ganz genau, welcher Verein von der Gebühr befreit werden kann, immerhin stellen sie auch den Freistellungsbescheid aus. Warum sie diesen nicht gleich mit übermitteln, ist eines der großen Rätsel, vor das die vielen Vereinsvorsitzenden gestellt werden. Rechnen kann sich das Ganze jedenfalls nicht. „Da ist die Brühe teurer als die Brocken“, sagt Kolb sarkastisch.

Denn allein sein Versuch, die Zahlung der Gebühr zu vermeiden, zieht sich jetzt schon seit Wochen hin. Ein Schreiben per Mail, wie er seinen Verein denn freistellen könne, blieb unbeantwortet.

Am Telefon bekam er gesagt, er müsse sich über die Homepage des Transparenzregisters registrieren. Das klappte aber nicht, auf eine weitere Mail vor sieben Tagen bekam er ebenfalls keine Rückmeldung. „Das ist alles sehr undurchsichtig und wenig benutzerfreundlich“, fasst es der Heidelsheimer zusammen.

Formlose E-Mail reicht anscheinend nicht aus

Jürgen Zink, der Vorsitzende des Sportkreises Bruchsal, hat die Befreiung ebenfalls per E-Mail beantragt. Ob es geklappt hat, weiß aber auch er noch nicht. „Der Verwaltungsaufwand für die Vereine ist natürlich immens. Das deckt die Kosten bei Weitem nicht“, stellt auch er fest.

Der Badische Sportbund gab jedenfalls vergangene Woche ein Schreiben an seine Mitgliedsvereine heraus, in dem steht, dass für die Befreiung lediglich eine Mail nötig ist, der ein Freistellungsbescheid angehängt wird.

Das ist aber falsch, sagt eine Service-Mitarbeiterin des Bundesanzeiger Verlags in Köln, der die Bescheide ausstellt. „Es ist eine Registrierung über die Internetseite transparenzregister.de zwingend erforderlich“, macht sie deutlich. Dort könnten dann alle nötigen Unterlagen hochgeladen werden. Warum das im Fall des OGV Heidelsheim nicht geklappt hat, kann sie nicht sagen – wahrscheinlich ein technisches Problem.

Befreiung ist nicht rückwirkend möglich

Zwei Fragen kann die Mitarbeiterin dafür beantworten: Eine Befreiung ist grundsätzlich nicht rückwirkend möglich, sondern nur für das Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde. Wer vergangenes Jahr nichts von dem Register wusste, hat Pech gehabt.

Die Vereine sollten die aktuelle Rechnung also bezahlen, um Mahnungen zu vermeiden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Antrag bis auf Weiteres jährlich gestellt werden muss. Immerhin ist der Freistellungsbescheid, den Vereine vom Finanzamt erhalten, drei Jahre gültig.

Eigentlich ist das ja lächerlich wegen ein paar Euro.
Günter Kolb, Vorsitzender OGV Heidelsheim

Zink vom Sportkreis Bruchsal berichtet, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in Gesprächen mit der Bundesregierung sei, mit dem Ziel, dass Vereine generell von der Gebühr befreit werden. Die Verhandlungen ziehen sich allerdings hin. Auch dem Bundestag ist das Problem bekannt, wie ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion betont. In einem Schreiben an das zuständige Finanzministerium wurden Verbesserungen für die Vereine angeregt. Hier warten die Parlamentarier aber noch auf eine Rückmeldung.

Wenn Günter Kolb also die Gebühr von 4,80 Euro für das Jahr 2021 sparen will, wird er sich weiter mit dem System rumschlagen müssen, bis es mit der Registrierung endlich geklappt hat und die Unterlagen akzeptiert sind.

„Eigentlich ist das ja lächerlich wegen ein paar Euro“, sagt er. Ein Freund des Transparenzregisters wird der Heidelsheimer nicht mehr. Und mit Transparenz hat das ganze Prozedere für ihn ohnehin wenig zu tun.

nach oben Zurück zum Seitenanfang