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Erdaushub enthält Arsen

Giftiger Erdwall in Bad Schönborn muss schnell weg: Landratsamt verlangt Eilentscheidung

Der Konflikt um den Erdwall an der Bundesstraße 292 geht immer weiter. Bad Schönborns Bürgermeister Klaus Detlev Huge zeigte sich zuletzt nur widerwillig bereit, den 300 Meter langen Wall entfernen zu lassen. Nun fährt das Landratsamt schärfere Geschütze auf.

Erdwall
Der umstrittene Erdwall an der B292 in Bad Schönborn-Langenbrücken. Der ökologische Wert der mit Arsen belasteten Erde sei gleich Null, schreibt nun das Landratsamt. Es forderte die Beseitigung bis 31. August. Foto: Petra Steinmann-Plücker

Mit einer scharfen Reaktion hat das Landratsamt Karlsruhe die nächste Runde im Streit um den Erdwall in Bad Schönborn eingeleitet. In einer ausführlichen Mitteilung von Dienstagmittag betont die Behörde, dass der Erdwall an der B 292 bei Langenbrücken bis 31. August vollständig beseitigt und entsorgt werden muss.

Denn es handle sich keineswegs um unbelasteten Erdaushub, sondern gemäß Bodenproben um Abfall, der Arsen enthält. Ausdrücklich schreibt das Landratsamt, dass die Argumente des Bürgermeister für den Erdwall „nicht nachvollziehbar” sind.

Huge wollte Erdwall nicht entfernen lassen

Bürgermeister Klaus-Detlev Huge hatte noch am 7. August die Vorzüge „seines” Walls betont, der Verkehrssicherheit und ökologische Aufwertung bringe. Nur „vermutlich”, so überschrieb Huge seine Mitteilung, müsse das Ding zurückgebaut werden. Er gab zu verstehen, dass er nur widerwillig der Aufforderung zum Abbau nachkomme und hatte die Abfallproblematik selbst nicht erwähnt.

Darauf erwidert nun Jörg Menzel, Umweltdezernent des Kreises eindeutig: „Auch wenn mittlerweile ein paar Blumen auf dem Erdwall blühen, darf dies keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass diese Pflanzen nur eine Ablagerung von belastetem Erdmaterial überdecken. Der ökologische Nutzen ist gleich null. Wir fordern die vollständige Beseitigung. Danach stehen wir der Gemeinde gerne beratend zur Seite, wenn sie die künftige Gestaltung des Bereichs überdenkt.”

Bürgermeister soll Gemeinderat rasch miteinbeziehen

Die Ablagerung verstoße gegen straßenrechtliche, baurechtliche und abfallrechtliche Vorschriften, stellt das Landratsamt noch einmal klar. Bürgermeister Huge hatte gegenüber dem Amt am 5. August eine Fristverlängerung zum Abbau erbeten, um Angebote einholen zu können.

Der Bürgermeister von Bad Schönborn, Klaus Detlev Huge.
Der Bürgermeister von Bad Schönborn, Klaus Detlev Huge. Foto: Eva-Maria Schauer

Nun weist das Landratsamt noch einmal auf die am 31. August auslaufende Frist hin. In einem Schreiben vom Freitag, 14. August wurde der Gemeinde empfohlen, für eine schnelle Entscheidung das zuständige Gremium (Gemeinderat oder einen Ausschuss) „umgehend” einzuberufen.

Ausdrücklich erwähnt das Amt, dass man keinen Raum für eine Eilentscheidung des Bürgermeisters sehe. Huge hatte in seiner Mitteilung vom 7. August abschließend geschrieben, dass er Gemeinderat und Öffentlichkeit über weitere Schritte informieren werde, wenn die Angebote eingetroffen sind. Einer Alleinentscheidung hat also das Landratsamt eine Absage erteilt.

Erdaushub kommt von Baustelle von Huges Tochter

Der Bürgermeister befindet sich derzeit im Urlaub. Im Gemeinderat muss er, wie schon bisher, mit heftigem Gegenwind für seinen Alleingang rechnen. Die Kosten für den Abbau des Erdwall und wer diese bezahlt, dürften Anlass zu heftigen Diskussionen geben.

Andererseits sahen manche Bürger das Vorpreschen von Huge positiv, weil der 300 Meter lange Erdwall Schwarzabfahrten von der Bundesstraße nach Langenbrücken verhindere. Zu allem abfallrechtlichen Hin- und Her kommt noch hinzu, dass der Erdaushub aus der privaten Baustelle von Huges Tochter stammt.

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