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Überraschung am Amtsgericht

Prozess gegen Bad Schönborner Bürgermeister Klaus Detlev Huge mit Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt

Der Prozess gegen Bad Schönborns Bürgermeister Klaus Detlev Huge wurde eingestellt – gegen Zahlung einer Geldauflage. Und die ist erheblich, erklärt die Richterin.

Kein Urteil gegen Klaus Detlev Huge, hier mit seinem Verteidiger vor dem Amtsgericht Bruchsal.
Kein Urteil gegen Klaus Detlev Huge, hier mit seinem Verteidiger vor dem Amtsgericht Bruchsal. Foto: Tom Rebel

Bad Schönborns Bürgermeister Klaus Detlev Huge (SPD) muss 15.000 Euro wegen der Vorgänge um einen Erdwall und den zerstörten Ratstisch zahlen, gleichzeitig werden beide Verfahren gegen ihn eingestellt.

Das ist das Ergebnis der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Bruchsal vom Montag.

Die Einstellung des Verfahrens kam durch ein Verständigungsgespräch zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft zustande.

Viele Zuhörer im Amtsgericht Bruchsal

Richterin Regina Hintermayer verkündete es vor zahlreichen, etwas überraschten Zuhörern. „Herr Huge stimmt zu, gibt aber zu Protokoll, dass damit kein Schuldeingeständnis verbunden ist“, erklärte sein Anwalt Hannes Linke. Bad Schönborns Bürgermeister selbst zeigte sich zufrieden mit dem „fast guten Ergebnis.“

Wie die Richterin bei der Verkündigung erklärte, ist eine Verfahrenseinstellung aber immer verbunden mit der Erkenntnis einer geringen Schuld, das unterscheide die Einstellung nach Paragraf 153 Strafprozessordnung von einem Freispruch. Die Geldauflage sei erheblich, so Hintermayer vor der Öffentlichkeit.

Das Ende des Verfahren erfolgte, nachdem Zeugen zum 2020 zerstörten Ratstisch gehört und Huge selbst ausführlich befragt worden war. Zu Beginn der Sitzung hatte Staatsanwalt Ingo Hense die Verurteilung des Bürgermeisters aufgrund von Strafbefehlen mit 90 und 150 Tagessätzen gefordert, was eine Geldstrafe von 40.000 Euro ausgemacht hätte. Die Strafbefehle wurden vom Gericht nicht erlassen, sondern sollten in der Hauptverhandlung geprüft werden.

Beobachter schätzen das Ergebnis als Kompromiss der Parteien ein: Für Huge kommt es zu keinerlei Verurteilung, in welcher Höhe auch immer. Und die Staatsanwaltschaft musste damit rechnen, dass ihre sehr hohe Strafforderung – Huge wäre demnach vorbestraft gewesen – vom Gericht herabgestuft worden wäre.

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