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Maßnahmen für den Lärmschutz

Warum Bad Schönborns Bürgermeister Tempo 70 auf der B292 will

Klaus Detlev Huge, der Bürgermeister von Bad Schönborn, macht sich für Lärmschutzmaßnahmen an der B292 stark. Warum eigentlich?

Porträtfoto Bürgermeister Klaus Detlev Huge Bad Schönborn
Bürgermeister Klaus Detlev Huge aus Bad Schönborn will Tempo 70 auf der B292. Foto: Petra Steinmann-Plücker

Eigentlich liegt die B292 gar nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Dennoch will Bad Schönborns Bürgermeister Klaus Detlev Huge (SPD) dort Lärmschutzmaßnahmen durchsetzen.

Das bedeutet seiner Meinung nach: Tempo 70. Das hat er auch in einem viel beachteten Facebook-Post kundgetan.

Was der Post über Lärmschutzmaßnahmen an der B292 bedeutet, erklärt Huge im Interview.

Sie sprechen von einer neuen Hochrechnung der Verkehrsdaten zu B 292. Wer hat gerechnet und mit welchem Ergebnis?
Huge

Verkehrssicherheit und Verkehrslärm entlang der B 292 insbesondere im Bereich der Einmündung zur B 3 sind schon lange ein Thema für uns. Mit der ersten Phase der Lärmaktionsplanung 2012 konnten wir erreichen, dass bei der Fahrbahnsanierung der B 292 „Flüsterasphalt“ verbaut wurde. Beim zweiten Anlauf, einer Lärmberechnung anhand der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS90) durch ein Ingenieurbüro für Verkehrswesen 2016, ergaben sich Daten knapp unterhalb der Grenzwerte. Die Verkehrsdaten entstammten den Verkehrszählungen, die zur Planung der Umgehungsstraße erhoben wurden. Aufgrund einer Änderung der RLS90, jetzt RLS19, habe ich das Fachbüro gebeten, eine neue Schallausbreitungsberechnung vorzunehmen. Eingespeist wurden die frischen Verkehrsdaten von Ortseingang Östringen, die eine Zunahme des LKW-Verkehrs von 18,2 Prozent aufzeigen.

Die 292 fällt als Bundesstraße nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Bad Schönborn. Warum engagieren Sie sich hier?
Huge

Die Straße verläuft mitten durch unsere Gemarkung. Einerseits belastet der Verkehrslärm viele Mitbürger und andererseits ist die Gestaltung der Einmündung der B3 eine Stelle zahlloser „Beinahe-Unfälle“. Wir müssen froh sein, dass dort noch nichts Schlimmeres passiert ist. Insoweit ist die Verkehrslärmthematik auch ein Mittel, um die Sicherheit an den Einmündungen zu erhöhen.

Wie geht es nun weiter?
Huge

Wir haben bereits beim Landratsamt Tempo 70 beantragt. Diesen Antrag unterfüttert die neue Schallausbreitungsberechnung. Wenn das Landratsamt im Dialog mit dem Regierungspräsidium (RP) die Daten geprüft hat, muss das RP lärmmindernde Maßnahmen ergreifen. Aus unserer Sicht wäre das Tempo 70. Aber zunächst sind Landkreis und RP frei wie sie vorgehen, um die Lärmwerte an den betroffenen Fassaden unter die Grenzwerte zu bekommen. Für die Verkehrsbehörde ist es wichtig, dass ihre Anordnungen rechtssicher sind. Wenn ein Autofahrer gegen ein Tempolimit vorgeht, muss seitens der Behörde schlüssig begründet werden, warum dort die jeweilige Regelung gilt. Mit unseren Daten liegen diese Fakten – grenzwertüberschreitender Verkehrslärm – nun vor.

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