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Behörde nimmt Stellung

Bad Schönborner Erdwall ist offiziell illegal

Der neue Bad Schönborner Erdwall an der B292 entspricht nicht den Vorgaben und kann nicht geduldet beziehungsweise zugelassen werden. So äußert sich das Regierungspräsidium Karlsruhe auf BNN-Anfrage zu dem 300 Meter langen Haufen an der Bundesstraße 292, der in den vergangenen Wochen einige Gemüter im Ort erhitzt hat.

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Auf 300 Metern Erde abgekippt: An der Bundesstraße 292 (links) in Langenbrücken soll der Wall Abfahrten verhindern. Bürgermeister Klaus Detlev Huge entschied die Anlage ohne Genehmigung der Behörden. Die Erde stammt von der Baustelle seiner Tochter. Foto: Petra Steinmann-Plücker

Der neue Bad Schönborner Erdwall an der B292 entspricht nicht den Vorgaben und kann nicht geduldet beziehungsweise zugelassen werden. So äußert sich das Regierungspräsidium Karlsruhe auf BNN-Anfrage zu dem 300 Meter langen Haufen an der Bundesstraße 292, der in den vergangenen Wochen einige Gemüter im Ort erhitzt hat.

Nun also auch die Absage von offizieller Stelle: „Der Erdwall ist daher unverzüglich wieder zu entfernen und der alte Zustand des Banketts wiederherzustellen“, so die Aufforderung des Regierungspräsidiums. Der neue Wall soll eigentlich verhindern, dass Autofahrer illegal von der Bundesstraße abfahren.

Problem: Die Erde stammt just aus der Baugrube der Bürgermeister-Tochter. Im Ort mutmaßten viele: Die Sache hat ein „Gschmäckle“.

Nachträgliche Genehmigung möglich

Immerhin: Das Regierungspräsidium könnte dem Erdwall auf einer Länge von etwa 120 Metern eine nachträgliche Zustimmung in Aussicht stellen. Dafür dürfe das Material nicht belastet sein; hierfür braucht es aber ein Bodengutachten. Außerdem ist die Böschung zu steil, hier müsste eine Schutzeinrichtung installiert werden. Kostenpunkt: 11.000 Euro – für die Gemeinde, plus Folgekosten.

Im Bad Schönborner Rathaus muss man nun über das weitere Vorgehen beraten: Den Wall wieder abbauen oder ihn nachträglich legalisieren.

„Die Gemeinde wird dem Regierungspräsidium ihre Entscheidung hierüber kurzfristig mitteilen“, heißt es aus Karlsruhe weiter.

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