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Fotos, Kommentare und Berührungen

Bikini-Fotos von der Auszubildenden: Firmenbesitzer aus Bruchsal wegen sexueller Belästigung vor Gericht

Kommentare über das Aussehen, Bikini-Fotos, Berührungen: In Bruchsal ist ein Fall von sexueller Belästigung zwischen einer Auszubildenden und ihrem Chef verhandelt worden.

Amtsgericht Bruchsal
Das Amtsgericht in Bruchsal. Foto: Tanja Mori Monteiro

In Bruchsal hat das Amtsgericht einen Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz behandelt: Ein 59-jähriger Firmeninhaber ist schlussendlich zu 2100 Euro Strafe verurteilt worden. Vor Gericht schilderte eine 19-jährige ehemalige Auszubildende von den Annhäherungsversuchen ihres Chefs. Der bestritt vor Gericht alle Vorwürfe. Er habe seine Auszubildende nicht sexuell belästigt, so der 59-jährige Firmeninhaber.

Wie der Mann vor dem Amtsgericht in Bruchsal sagte, sei die junge Frau für ihn wie eine Tochter gewesen. Er habe ihr nur bei einer Model-Karriere helfen wollen. Dann habe es Streit gegeben, weil die junge Frau die Ausbildung verkürzen wollte und er dies aufgrund der erst kurzen Ausbildungsdauer nicht befürworten konnte. Weiter sagte der Mann: Die 19-Jährige habe sich geweigert, Kundentelefonate zu führen und nach einer Ausrede gesucht, um die Ausbildung zu beenden. Im März sei der Vertrag dann aufgehoben worden.

Sechs Monate vorher hatte die damals 19-Jährige eine Ausbildung in der Firma des 59-Jährigen angefangen, nachdem sie zuvor ein Praktikum dort absolviert hatte. Am Anfang sei alles okay gewesen, erzählt die junge Frau, die im Prozess als Zeugin auftrat. Dann habe ihr Chef angefangen, Bemerkungen über ihren Körper zu machen, schlug ihr vor, eine Model-Karriere anzustreben, woran sie aber kein Interesse gehabt habe.

Wenn der Chef nach Bikini-Fotos fragt

Sie sollte ihm Fotos schicken, was sie gemacht hat. Er wollte sie im Bikini fotografieren, was sie zuließ. Dabei habe er Dehnungsstreifen auf ihrem Körper entdeckt und sie fortan mehrmals am Rücken, den Oberschenkeln und im Brustbereich eingecremt, sagte die Zeugin vor Richter Thomas Köpfler. Der 59-Jährige habe sie in sein Büro gerufen und wollte ihren Körper vermessen, was sie zugelassen hat.

Erst als sie ihren BH ausziehen sollte, habe sie sich geweigert und das Büro verlassen. Obwohl sie sich verbeten hatte, über ihren Körper zu sprechen, habe er weiter Bemerkungen gemacht. Ihre Brüste seien zu klein, der Po auch. Doch er kenne eine Methode, die Brüste ohne OP zu vergrößern und habe daraufhin ihre Brüste fest gepackt.

Im Doppelzimmer mit dem Chef

Einige Wochen später fuhren der 59-Jährige und die Auszubildende nach Köln zu einem Geschäftstreffen. Erst im Hotel habe sich herausgestellt, dass Beide in einem Doppelzimmer übernachten sollten. Sie habe dann die Betten auseinander geschoben, berichtet die junge Frau. Den angebotenen Wein habe sie abgelehnt.

Außer einer Umarmung seinerseits sei nichts passiert, es gab sonst keine Annäherungsversuche. Am nächsten Tag sei er sehr schweigsam gewesen und habe ihr dann gesagt, dass er enttäuscht sei, dass sie so etwas von ihm denke. Danach habe er sie schlecht behandelt, angeschrien und ihre Arbeit kritisiert.

Dabei sei sie während der Ausbildung schlecht betreut worden, habe nichts gelernt und sich Kundengespräche nicht verweigert, sondern schlicht nicht gewusst, um was es gehe. Erst im Frühjahr, als es ihr schlechter ging, habe sie gemerkt, was da gerade mit ihr passiert und sich einer Arbeitskollegin anvertraut. Diese riet ihr, mit ihrer Familie darüber zu sprechen. Am folgenden Tag sei sie zur Polizei gegangen, auch damit so etwas nicht wieder passiere.

Wegen seines aufbrausenden Temperaments und aus Angst den Ausbildungsplatz zu verlieren, habe sie sich nicht getraut zu widersprechen. Zudem habe ihr Chef ihr immer wieder versichert, es sei nichts Sexuelles, begründet die Frau ihr Handeln.

Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen, die als Zeuginnen geladen waren, haben von den Vorgängen nichts mitbekommen, sahen aber auch keinen Grund, wie sie vor Richter Köpfler sagten, den Schilderungen der jungen Frau nicht zu glauben. Auf weitere Zeugenaussagen wurde verzichtet, weil der Beschuldigte auf Anraten seines Anwalts hin, die von Köpfler ausgesprochene Strafe von 70 Tagessätzen a 30 Euro akzeptierte.

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