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Drohender Markenrechtsstreit

Bruchsal Barocks zu neuem Namen gezwungen

Im Spätjahr 2017 gründeten sich die Bruchsal Barocks, die es bereits zwischen 1993 und 1997 gegeben hatte neu. Die Resonanz in der Barockstadt war überwältigend. Nun müssen sich die Footballer notgedrungen umbenennen. Ein ehemaliger Betreuer hat sich die Rechte am Namen und Logo gesichert und mit Unterlassung gedroht.

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In neuen Trikots müssen die bisherigen Bruchsal Barocks in der kommenden Saison auflaufen. Foto: Gerd Wolf

Die Bruchsal Barocks sind in der Barockstadt ein Begriff. Dafür sorgen unter anderem die Aufkleber mit dem Logo aus der Zeit zwischen 1993 und 1997, die noch heute an Straßenlaternen und auf Autos zu sehen sind. Die Freude in Bruchsal war groß, als sich die American Footballer im Herbst 2017 neu gründeten, der Zuspruch bei den ersten Spielen in der Kreisliga war überwältigend. In der Betriebswirtschaft würde man im Falle der Barocks von einer starken Marke sprechen. Dafür haben die Verantwortlichen mit einer kräftigen Präsenz in den sozialen Medien gesorgt.

Nun ist der Name Barocks Geschichte. Und auch das Logo mit dem Putten, der typischen Kinderfigur aus der barocken Malerei, wird ersetzt. Wie konnte es soweit kommen, wo doch seitens des Teams so großer Aufwand in die Etablierung der Marke gesteckt worden war?

Ein ehemaliger Betreuer hat sich die Rechte gesichert

Grund ist ein drohender Streit mit einem ehemaligen Mitglied und Betreuer, der sich noch vor Kurzem die Marken- und Bildrechte an den Barocks gesichert hatte (siehe Hintergrund). Eingetragen ist dies ganz offiziell beim Deutschen Patent- und Markenamt. Darauf machte er die Führungsmannschaft der Footballer, die am 1. Januar als Abteilung vom 1. FC Bruchsal zum SV 62 gewechselt waren, aufmerksam. Um dem vorprogrammierten Ärger aus dem Weg zu gehen, entschloss man sich, den Namen zu ändern – auch um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. „Wir wollten einen unbelasteten Neuanfang“, sagt der Quarterback des Teams, Florian Steinmetz. Die Auswahl fiel auf den Namen Rebels. „Wir nehmen damit Bezug auf die Bundschuh-Bewegung in Untergrombach und deren Initiator Joß Fritz“, erklärt Steinmetz. Die regionale Verbundenheit im Mannschaftsnamen sei ein großes Anliegen gewesen. Entsprechend soll es auch in Kürze ein neues Logo geben. Die Vereinsfarben wurden passend zum neuen Verein – dem SV 62 Bruchsal – in Grün-Weiß geändert, wobei das Blau als Nebenfarbe erhalten bleibt.

Trauer und Unverständnis in den sozialen Netzwerken

Den größten Aufwand gibt es mit den Spielerpässen, die nun alle geändert werden müssen, damit die Rebels Anfang April mit dem ersten Heimspiel in die neue Saison der Bezirksliga starten können. Dann in einer Fünfergruppe, unter anderem mit den Neueinsteigern von den Black Panthers aus Bretten. Weniger Probleme machen die Trikots, „da hatten wir sowieso Neue bestelle. Es ändert sich also nur der Schriftzug“, sagt Steinmetz.

Während sich das Team hinter die Abteilungsleitung gestellt hatte, als es um die Namensänderung ging und auch viele der „Alt-Barocks“ aus der Zeit zwischen 1994 und 1997 den Neustart unterstützten, gab es in den sozialen Netzwerken auch Trauer und Unverständnis. „Die Barocks gehören zu Brusl“, heißt es dort beispielsweise. Auch wenn die Fanbasis vorhanden ist: Die Rebels werden einiges zu tun haben, um den neuen Namen zu einer ähnlich starken Marke zu machen.

Behörde für den Schutz von Marken, bei der etwa der Vereinsname und/oder das Logo eingetragen werden können, ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Berechtigt eine Marke schützen zu lassen, ist zunächst jeder. Die Anmeldung auf elektronischem Weg kostet 290 Euro.

„Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft grundsätzlich vor der Eintragung nicht, ob der Anmelder im Verhältnis zu anderen Personen oder Organisationen berechtigt ist, die Marke anzumelden“, teilt Til Huber, Pressesprecher der Behörde mit.

Allerdings kann ein Verein oder, wie im Fall der Barocks, eine Mannschaft, innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung der Marke Widerspruch einlegen, wenn beispielsweise von einer sogenannten „Bösgläubigkeit“ des Antragsstellers auszugehen ist. Diese Frist wurde bei den Barocks (durch Unkenntnis) versäumt, ein mögliches Klageverfahren vor einem Zivilgericht, das sich im Zweifel über Monate und Jahre ziehen kann, wäre zwar möglich gewesen – die Barocks verzichteten aber auf diesen Weg und zogen eine Umbenennung vor.

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