
Seit Jahresbeginn fand so mancher Verkehrsteilnehmer, der entgegen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung sein Fahrzeug in Bruchsal auf dem Gehweg abgestellt hatte, ein gelbes Hinweispapier an der Windschutzscheibe vor. Wiederholungstäter erhalten bereits jetzt eine kostenpflichtige Verwarnung.
Anlass war eine Bürgerbeschwerde
Das allgemeine Gehweg-Parken, also an Stellen ohne besondere Kennzeichnung, wird in einigen Städten unter bestimmten Voraussetzungen seit Jahren geduldet; so war das auch in Bruchsal. Nach einer Bürgerbeschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ist die Stadt nun jedoch angehalten, restriktiver vorzugehen.
„Wir sehen es als entgegenkommende Maßnahme an, die Verkehrsteilnehmer im Vorfeld darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Ahndungspraxis in Bruchsal ändert, bevor wir rote Zettel verteilen, also kostenpflichtige Verwarnungen ausstellen“, teilt Ordnungsamtsleiterin Jessica Deutsch mit. „Im Übrigen ist dies gängige Praxis bei Änderungen an bestehenden Regelungen.“
Unter Umständen wird Gehwegparken in Bruchsal weiterhin geduldet
Gehwegparken wird laut Mitteilung der Stadtverwaltung nach Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde in der Bruchsaler Kernstadt und den Stadtteilen weiterhin geduldet, wenn der Gehweg hat eine verbleibende Mindestbreite von 1,50 Metern und die Fahrbahn eine verbleibende Mindestbreite von 3,05 Metern hat.
Dies soll auf dem Gehweg genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern, auch mit Kinderwagen oder Rollstühlen gewährleisten. Die verbleibende Mindestbreite der Fahrbahn soll nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung bei vorsichtiger Fahrweise gerade noch eine Durchfahrt ermöglichen.
Würden diese Vorgaben nicht eingehalten, stelle das Gehweg-Parken eine Ordnungswidrigkeit dar und werde auch als solche geahndet, so die Stadtverwaltung weiter Seitens des Verkehrsministeriums sowie der Aufsichtsbehörde sei die Stadt Bruchsal angehalten, diese Voraussetzungen genau zu überwachen.