In der Gruppe „Baden-Württemberg Klappstuhlfrühstück“ war aufgerufen worden, am Sonntag, 16. Mai, gegen 13 Uhr sich auf dem Marktplatz beim Brunnen am Rathaus zu treffen. Die Stadtverwaltung hatte bereits am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, in der sie die Aktion und etwaige Ersatzaktionen im gesamten Stadtgebiet untersagte.
Bereits am 9. Mai hatten sich auf dem Europaplatz rund 40 Menschen unter dieser Bezeichnung getroffen. „Sowohl nach den Aussagen der anwesenden Personen als auch anhand des Erscheinungsbilds stellte die Aktion keine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes dar“, so die Stadtverwaltung in ihrer sechsseitigen Verfügung, „der Zweck der Aktion war lediglich die Gemeinschaft mit anderen Menschen. Meinungskundgebungen fanden nicht statt.“
Durch die Erkenntnisse der ersten Aktion hatte das Ordnungsamt offensichtlich Zweifel, dass dieses Mal die Hygienemaßnahmen eingehalten werden würden. So waren die Teilnehmer auf dem Europaplatz in der Woche zuvor nicht bereit, sich an das Abstandsgebot zu halten oder sonstige Hygienemaßnahmen zu ergreifen.
„Vielmehr geht es den Teilnehmer gerade darum, trotz der Beschränkungen der Corona-Verordnung ungehindert zusammenkommen zu können“, lässt die Stadtverwaltung wissen.