Die Wahl ist vorbei, das Ergebnis denkbar knapp. Für die Wahlkämpfer heißt es jetzt nicht, sich zurückzulehnen, sondern abbauen, denn überall hängen noch die Wahlplakate. Doch bis wann müssen die Plakate entfernt sein? Die Kommunen informieren über die lokalen Regeln und was dabei beachtet werden muss.
Grundsätzlich muss man zwischen den Großflächenplakaten, den sogenannten „Wesselmännern“ und den kleinen Plakaten unterscheiden, die meist an Straßenlaternen hängen. Die „Wesselmänner“ werden in der Regel von größeren Agenturen aufgestellt und von diesen innerhalb der vorgegebenen Fristen in den Gemeinden wieder abgebaut.
Bei den kleinen Plakaten ist die Situation etwas anders. Sie werden in der Regel ehrenamtlich von Parteimitgliedern oder Helfern angebracht und nach der Wahl weder entfernt. Da kann leichter mal eines übersehen oder vergessen werden – und was passiert dann?
Plakate müssen nach drei bis sieben Tagen nach der Wahl weg sein
In Ubstadt-Weiher sollten Plakate innerhalb von drei bis fünf Tagen nach der Wahl abgehängt werden, erklärt Ordnungsamtsleiterin Brunhilde Schlageter. „Es ist immer interessant, wenn der Plakatwald wächst, verschwinden muss er nach der Wahl aber trotzdem“, erklärt die Amtsleiterin.
Besonders wichtig ist ihr dabei allerdings, dass wirklich alles, was zum Plakat gehört, entfernt wird, also auch die Kabelbinder. Diese blieben oft hängen und das sehe nicht schön aus, so Schlageter. Wird mal ein Poster übersehen, informiert die Gemeinde die jeweilige Partei. Passiert dann trotzdem nichts, wird es von der Gemeinde entfernt, erklärt Schlageter.
Ähnlich ist die Frist in Kronau, dort sind die Werbeplakate spätestens fünf Tage nach der Wahl zu entfernen.
Für Bad Schönborn teilt Nadia Ries aus dem Hauptamt mit, dass Wahlplakate bis spätestens eine Woche nach dem Wahltermin entfernt werden müssen. Sollte dies nicht geschehen, werde man die Parteien telefonisch informieren. Theoretisch könnte die Gemeinde dann Plakate kostenpflichtig beseitigen. Der Fall sei jedoch noch nie eingetreten, informiert das Rathaus.
Partei-Verantwortliche müssen zahlen, wenn die Plakate nach der Frist noch hängen
In Waghäusel gilt ebenfalls eine einwöchige Frist. Sollten dann nach Aufforderung der Kommune an die Parteien immer noch Plakate hängen, berechnet die Stadt 30 Euro Gebühr pro zehn zu entfernenden Plakaten, teilt Amtsleiterin Janine Heiler mit.
In Forst können sich die Parteien am längsten Zeit lassen. Innerhalb von zwei Wochen muss alles weg sein. Auch hier kann den Verantwortlichen die Überschreitung der Frist in Rechnung gestellt werden.
SPD-Parteimitglied Dominik Wessel erklärt, wie seine Partei mit den abgehängten Plakaten verfährt. „Wir entsorgen die Plakate selbst im privaten Wertstoff-Müll. Außerdem achten wir darauf, keine Kabelbinder liegenzulassen, und alles ordnungsgemäß zu entsorgen.“
Im Allgemeinen verfahren die meisten Parteien hier ähnlich, auch wenn einige Parteien den Werbeauftrag einer Agentur übergeben. Wichtig ist am Ende nur, je nach Materialbeschaffenheit, das jeweilige Poster richtig zu entsorgen.