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Übergriffe auf Feldweg

33-Jähriger aus dem Landkreis Karlsruhe bekommt ein Jahr Haft für sexuelle Nötigung eines Mannes

Schockstarre und einen Zusammenbruch erlebte ein 21-jähriger Mann, als er im April 2020 von einen anderen Mann auf einem Feldweg sexuell belästigt wurde. Das Amtsgericht Bruchsal arbeitete den Vorfall auf - die Richterin erkennt sexuelle Nötigung und verhängt insgesamt ein Jahr. 

Gebäude im Schlossbezirk Bruchsal
Blick aufs Amtsgericht Bruchsal im Schlossbezirk: Dort musste sich ein 33-Jähriger wegen sexueller Belästigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten. Teilweise war er einschlägig vorbestraft. Nun kam er nicht mehr mit Bewährung davon. Foto: Thomas Liebscher

Vor dem Bruchsaler Amtsgericht musste sich ein 33-Jähriger wegen eines sexuellen Übergriffs auf einen 21-Jährigen verantworten. Richterin Regina Hintermayer verurteilte ihn zu einer Freiheitsstraße von einem Jahr.

Der Übergriff soll im April 2020 auf einem Feldweg einer Landkreisgemeinde stattgefunden haben. Dass es eine Belästigung gab, war für alle Prozessbeteiligten unstrittig. Der Angeklagte Oliver S. (Name geändert) will nach eigener Aussage aber „nur hingelangt“ und das Opfer an den Genitalien berührt haben. Den 21-Jährigen habe er zufällig getroffen, gab er an.

In der Verhandlung zeigte sich jedoch ein anderes Bild: S. kannte den jungen Mann vom Sehen. Er soll ihn an jedem Abend entdeckt und verfolgt haben. 20 Minuten lang habe der Übergriff gedauert. „Wie eine Ewigkeit“, sagte das Opfer, das bis heute unter der Tat leidet. Mit Knie und Händen soll S. ihn berührt haben. Küsse auf den Mund gelangen nicht, aber den Täter habe alles spürbar angeturnt.

S. forderte die Telefonnummer des Opfers. Der 21-Jährige gab sie ihm, um den Angreifer loszuwerden, und erhielt bald darauf Nachrichten. Über die Telefonnummer kam die Polizei rasch auf den Täter.

Neben der sexuellen Belästigung musste sich S. dem Vorwurf der Beleidigung und Sachbeschädigung stellen. Im April 2018 wollte S. eine Straße in seinem Wohnort überqueren. Eine 33-jährige Autofahrerin hielt an, um ihn hinüberzulassen. S. aber rief der Frau ein Schimpfwort nach und trat gegen den Kotflügel des Wagens.

Zur geistigen Verfassung des Angeklagten sagte ein psychologischer Gutachter aus, dass bei S. Minderbegabung mit Verhaltensstörungen festzustellen seien. Aber nur mit Alkohol könne die Steuerungsfähigkeit vermindert sein. S., der in Heimen aufwuchs und keinen Schulabschluss hat, steht unter Betreuung. Der Betreuer kümmere sich allerdings wenig um ihn. Negativ für S. wirkten sich mehrere Vorstrafen aus, davon zwei wegen Sexualtaten.

Nach einer Verurteilung 2017 steht der Angeklagte noch unter Bewährung. Für die Staatsanwaltschaft forderte Harun Balikci insgesamt 15 Monate ohne Bewährung. Pflichtverteidiger Gerald Ruf hielt dagegen, dass sein Mandant durch seine Anlagen sein Leben gar nicht allein auf die Reihe kriegen könne und daher eine Bewährungsstrafe mit Auflagen angemessen sei. Dem folgte die Richterin jedoch nicht und erkannte auf sexuelle Nötigung.

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