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Regelungen in Bundesländern unterschiedlich

Irritation an der Impfhotline: Mutter aus Stettfeld bekommt keine Impftermine für ihre Kinder

Impfzentren im Kreis Karlsruhe impfen jetzt auch Jugendliche gegen das Corona-Virus, doch bei der offiziellen Impfhotline hat Edda Huber aus Stettfeld keinen Termin bekommen. Wie kann das sein?

ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Ärztin stellt im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsklinik in Mainz mit einer Probandin eine Impfsituation nach (Archivfoto vom 04.08.2009). Am kommenden Montag startet in zahlreichen Bundesländern die Impfung gegen Schweinegrippe. Soll man sich impfen lassen? Der Verlauf der Neuen Grippe ist meist mild. Foto: Fredrik von Erichsen dpa (zu dpa-Themenpaket Schweinegrippe am 23.10.2009) +++ dpa-Bildfunk +++
Eine Mutter aus Stettfeld ist irritiert: Warum bekommt sie keinen Impftermin für ihre Kinder? Foto: Fredrik von Erichsen picture-alliance/ dpa

Edda Huber aus Stettfeld hat sich schon gefreut, war dann aber irritiert. Bei der Impf-Hotline 116117 hat sie am Donnerstag für ihre zwölf und 15 Jahre alten Kinder keine Termine in einem Impfzentrum bekommen.

Wie berichtet, hatte das Landratsamt Karlsruhe zuvor ausdrücklich auf die Impfmöglichkeit per Termin für über Zwölfjährige aufmerksam gemacht. Derzeit liege in den Kreisimpfzentren genügend Impfdosen vor.

Auf den Vorfall angesprochen, verweist das Landratsamt auf das Sozialministerium in Stuttgart. Dort erläutert ein Sprecher, dass die Terminvergabe in einem Düsseldorfer Callcenter stattfindet. Die Regelungen für die Impfungen seien dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Offensichtlich habe es eine Verwechslung gegeben.

Sozialministerium: Impfung von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich möglich

Laut Sozialministerium gibt es in Baden-Württemberg grundsätzlich die Möglichkeit, auch Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen in Impfzentren zu impfen: Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren werde eine Impfung von der Impfkommission Stiko zwar nicht generell empfohlen, sei jedoch grundsätzlich möglich.

Voraussetzungen sei der Wunsch des Jugendlichen und der Sorgeberechtigten sowie eine ärztliche Aufklärung. Die endgültige Entscheidung fälle immer der impfende Arzt.

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