Im Falle der „Judenstern“-Plakate an Bruchsaler Geschäften geht die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nun dem Verdacht der Volksverhetzung nach. Dies erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber den BNN. Zunächst hatte der SWR darüber berichtet.
Auch das Polizeipräsidium Karlsruhe bestätigt, dass man nun die Ermittlungen gegen Unbekannt in dieser Richtung weiter fortführe. Noch gebe es aber keine heiße Spur. Man habe verschiedene Ermittlungsansätze, aber keinen mutmaßlichen Täter im Visier.
Am 5. Dezember waren insgesamt 14 sogenannte Judensterne an Schaufensterscheiben und am Rathaus aufgetaucht. Auf den Plakaten stand „Ungeimpfte sind hier unerwünscht“, wohl als Anspielung auf die 2G-Corona-Regel für viele Geschäfte des nicht alltäglichen Bedarfs. Daraufhin hatte die Stadt Bruchsal Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Auch der Staatsschutz ist in die Ermittlungen eingebunden.
Strafe von bis zu fünf Jahren für Volksverhetzung
Das Strafgesetzbuch sieht für Volksverhetzung eine Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe vor. Im entsprechenden Paragrafen heißt es wörtlich: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“
„Judenstern“-Plakate in Bruchsal: Innenminister prangert abstoßende Tat an
Eine breite Öffentlichkeit, sowie Nachfahren jüdischer Bruchsaler hatten die Tat und den Vergleich mit den jüdischen Opfern der Nazididaktur scharf verurteilt. Bruchsal geriet damit Anfang Dezember deutschlandweit in die Schlagzeilen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl bezeichnete die Aktion gegenüber den BNN als „abstoßend und widerwärtig“.
Auch der Antisemitismusbeauftragte des Landes, Michael Blume, äußerte sich im BNN-Interview empört über den Vergleich. „Es ist tatsächlich Antisemitismus, weil man die Erfahrungen der real verfolgten Jüdinnen und Juden nicht nur entwertet, sondern auch benutzt. Einerseits werden die realen Opfer des Holocausts verhöhnt – die Menschen, die wirklich gelitten und den Stern nicht freiwillig getragen haben. Zugleich richtet es sich gegen die Demokratie, gegen den Rechtsstaat, die Medien, die gewählten Politikerinnen und Politiker. Ihnen wird unterstellt, sie seien die neuen Nazis“, so Blumes Einschätzung.