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Verunsicherte Halter

Viele Fragen zum Hundeführerschein sind in der Region offen - Experten raten zu Geduld

Viele Hundebesitzer sind verunsichert: Wie kommen sie jetzt zu einem Hundeführerschein? Keine Panik raten Experten, denn dieser sei noch kein Gesetz. Außerdem zeigen Beispiele anderer Bundesländer, dass langjährige Hundehalter sich wohl entspannt zurücklehnen können.

Mutter und Tochter mit zwei Hunden
Ellen von der Krone (rechts) und ihre Tochter Romy Bühn (links) mit ihren Familienhunden Sky (vorne links) und Maxi (vorne rechts). Sie sind unsicher, ob der geplante Hundeführerschein auch für sie gilt Foto: Petra Steinmann-Plücker

Rund um das Thema Hundeführerschein, dass die Koalition aufgebracht hat, sind beim Kreisveterinäramt für den Landkreis Karlsruhe eine Menge Fragen verunsicherter Bürger aufgekommen. Auch dort ist man ratlos und könne noch nichts zu „Umsetzung, Ausführung und Ausgestaltung“ sagen, erklärt Amtsleiter Joachim Thierer.

Die im Koalitionsvertrag genannte Einführung eines theoretischen und praktischen Sachkundenachweises sowie der „Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht für die Hundehaltung“ müsse zunächst einmal „in einen rechtlichen Rahmen gegossen werden“ und das sei „ein Prozess, der eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird“, so Thierer weiter.

Außerdem sei noch offen, ob dieses Thema überhaupt in die Zuständigkeit des Veterinäramtes falle. Das müsse man alles erst einmal abwarten. Überhaupt ist „abwarten“ derzeit die Empfehlung vor allem aus Expertenkreisen.

Erst mal abwarten rät die Expertin

„Hysterie braucht grad keiner zu haben“, beruhigt Petra Friederichs, Hundetrainerin in Östringen. Die Grundidee eines solchen Sachkundenachweises für den Hundehalter sei durchaus positiv, denn jeder, der sich einen Hund anschafft, sollte wissen, „was er an der Leine hat“, welche rassespezifischen Besonderheiten und welche Bedürfnisse der Hund habe.

Mit „Fragen über Fragen“ und „Unruhe durch alle Reihen“ sieht sich auch Veronica Mahl, Haupttrainerin des Hundesportvereins (HSV) Karlsdorf-Neuthard konfrontiert. Es sei zwar der richtige Weg, aber noch zu wenig konkret, wie das praktisch aussehen soll. Es sollte zunächst geklärt sein, was sich hinter diesem Hundeführerschein verbirgt:

Wer muss wann die Prüfungen ablegen, was ist mit Haltern von mehreren Hunden und was, wenn eine mehrköpfige Familie mit dem Hund Gassi geht? Gilt die Prüfung für die Haltung jedes Hundes, unabhängig von Größe und Alter? Was passiert, wenn ein Hundehalter die praktische Prüfung nicht besteht? Muss er dann seinen Hund abgeben?

Das sind Fragen, die auch Hundehalterin Ellen von der Krone aus Stettfeld spontan einfallen, wenn sie auf ihre eigene Situation mit ihren beiden Vierbeinern schaut.

Reichen zwei Jahre Hundehaltung für Sachkundenachweis?

Ein bisschen Licht ins Dunkel bringt der Hinweis im Koalitionsvertrag, man wolle „nach niedersächsischem Vorbild“ vorgehen. Katrin Bechtel von der Martin Rütter Dogs Hundeschule unter anderem in Kronau ist seit einigen Jahren zertifizierte Prüferin für den bundesweit einheitlichen „D.O.Q.“, den „Dog Owners Qualification“-Test.

Sie erklärt, das Hundegesetz Niedersachen schreibe den theoretischen Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Hundes vor, den praktischen innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung. Des Weiteren heißt es im niedersächsischen Gesetz, „die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre (…) über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten“ hat.

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung haben zahlreiche Hundehalter bei Katrin Bechtel die Prüfungen abgelegt, „weil sie Wert auf einen alltagstauglichen Hund legen“, erklärt sie. Worauf es dabei ankommt, vermittelt sie in Vorbereitungskursen, ähnlich wie beispielsweise auch der HSV Karlsdorf-Neuthard einen „Teamtest“ mit entsprechender Vorarbeit anbietet.

Er sei gespannt, wie es nun in Baden-Württemberg weitergeht, denn das Thema sei noch nicht wirklich ausgegoren, sagt Markus Vogelbacher, Tierarzt in Forst. Wie die hier genannten Hundetrainerinnen sieht auch er die Gefahr, dass gerade den „schwarzen Schafen“ unter den Hundehändlern, den sogenannten „Vermehrern“ unter anderem im Ausland, Tür und Tor geöffnet werde, wenn seriöse Züchter und Tierheime einen Hund nur gegen Vorlage des Hundeführerscheins abgeben.

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