Skip to main content

Gutachten stehen aus

Lußhardtwald und Kraichtal: Um Windpark-Projekte ist es still geworden

Beim Landratsamt Karlsruhe und der Bürgerinitiative Gegenwind wartet man auf den Antrag für den geplanten Windpark im Lußhardtwald. Der ist im Moment noch nicht in Sicht. Auch in Kraichtal dauert es mit den geplanten Winderädern bei Menzingen.

None
Die Firma Wircon prüft entlang der A 5 bei Kronau und Waghäusel-Kirrlach Standorte für bis zu zehn Windräder. Foto: dpa

Es ist ruhig um die geplanten Windpark-Projekte in der Region geworden: Für die zehn Windräder im Lußhardtwald zwischen Bad Schönborn, Kronau und Waghäusel wollte der neue Betreiber, die Altus AG aus Karlsruhe, eigentlich bereits im Frühjahr den Antrag einreichen.

Nach Infoveranstaltungen der Betreiber in Waghäusel, Kronau und St. Leon-Rot sowie Protestveranstaltungen der Bürgerinitiative Gegenwind in Kirrlach und im Lußhardtwald herrscht seit Januar öffentlich Flaute.

Gutachten für Windpark stehen noch aus

„Bei uns liegt noch kein Antrag vor“, erklärt Umweltdezernent Jörg Menzel vom Landratsamt Karlsruhe. Damit stehen nach wie vor Gutachten zum Naturschutz und zur Trinkwasserversorgung aus. Dem Landratsamt sei signalisiert worden, dass die nötigen Unterlagen noch zusammengestellt werden, so Menzel.

Auf BNN-Anfrage erklärte der Pressesprecher der Altus AG, Jürgen Scheurer: „Die nötigen Unterlagen für die Gutachten kommen nicht wie geplant. Es wird aber weiter an der Vorbereitung des Antrags gearbeitet.“ Im Sommer könne man näheres sagen.

Bürgerinitiative sammelt 5.000 Unterschriften

Rührig ist dagegen die Bürgerinitiative (BI) Gegenwind Lußhardt – wenn auch hinter den Kulissen. Coronabedingt habe man sich per Video-Konferenzen „getroffen“ und warte den Antrag ab, so Vorsitzender Nicolai Schmitt.

Um gezielter gegen das Windpark-Projekt vorgehen zu können, haben sich in Bad Schönborn, Kronau, St. Leon-Rot und Waghäusel eigene Vereine unter dem Dach der BI Gegenwind gebildet. Sie haben mittlerweile 300 Mitglieder und 5.000 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt.

Derzeit sei man dabei, im Waldgebiet Vögel wie den Rotmilan oder Falken zu fotografieren. In St. Leon-Rot startet am 6. Juli ein Fotowettbewerb über die Tiere im Wald. Noch vor der Sommerpause soll die erste Jahreshauptversammlung stattfinden.

None
Der Rotmilan ist auch im Lußhardtwald heimisch. Die Bürgerinitiative Gegenwind in St. Leon-Rot startet einen Fotowettbewerb über Tiere im Wald. Foto: dpa

Keinen Schritt weitergekommen ist man in Kraichtal, wo der Initiativkreis Energie Kraichgau Ende Februar bei einer Infoveranstaltung das Projekt des Windparkbetreibers Prokon mit vier Windrädern an der L553 beim Landskopf vorstellte.

Die Stadt Kraichtal signalisierte damals, dass die Daten des neuen Windatlas in den Teilflächennutzungsplan eingearbeitet werden müssen.

In Kraichtal werden Windräder im Herbst Thema

„Coronabedingt haben wir noch keine Gelegenheit gefunden, uns mit den Ingenieurbüros und dem Regionalverband zu weiteren Abstimmungsgesprächen zu treffen“, erklärt jetzt Bürgermeister Hintermayer auf BNN-Anfrage.

Er geht davon aus, dass das Thema erst im Herbst wieder Thema im Gemeinderat wird. So konnten etwa Gutachten zur Häufigkeit von brütenden Vögeln erst im Frühjahr erstellt werden. Dabei war auch der geschützte Rote Milan Thema.

In Abstimmung mit dem Regionalverband und den Daten des neuen Windatlas Baden-Württemberg sollen Flächen auf Kraichtaler Gemarkung nach Prioritäten ausgewiesen werden.

22 Stellungnahmen eingegangen

In den Gemeinden Bad Schönborn und Kronau stand das Thema Windenergie ebenfalls auf der Tagesordnung des Gemeinderats beziehungsweise des gemeinsamen Verwaltungsausschusses. Bei der Anhörung von Behörden, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan gingen 22 Stellungnahmen ein.

Stadtplaner Dietmar Glup fasste die Ergebnisse zu drei Themenschwerpunkten zusammen. So sei wegen eines Fledermausvorkommens die Untersuchung der Fauna zu aktualisieren, für die so Glup, möglicherweise auch die entsprechende Detailuntersuchung des Projektierers genutzt werden könnte.

Verzicht auf Höhenbeschränkung von 140 Meter

Die Höhenbegrenzung auf 140 Meter für die äußere Spitze des Rotorblattes war in einer ganzen Reihe von Stellungnahmen als rechtlich unzulässig und die Zerschneidung des Landschaftsbildes nicht als ausreichende Begründung genannt worden, weshalb auf die Höhenbeschränkung verzichtet werden sollte.

Die Bedenken mehrerer Wassergewinnungszweckverbände bezüglich einer Beeinträchtigung des Grundwassers werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt.

Einfluss über Konzentrationszonen

Glup wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Windenergie ein privilegiertes Vorhaben sei und die Gemeinden nur durch die Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan auf die Standorte Einfluss nehmen könnten. Die Anregungen sollen in einen weiteren Entwurf eingearbeitet und offengelegt werden.

Mitarbeit:

Petra Steinmann-Plücker

nach oben Zurück zum Seitenanfang