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„Mahnwache“ am Amtsgericht

Maskenpflicht an Schulen: Bruchsaler Familienrichter weisen Anträge zurück

Ein Weimarer Familienrichter kippte die Maskenpflicht an zwei Schulen und erhält dafür auch in Bruchsal Zustimmung. Am dortigen Amtsgericht sind Anträge zur Aussetzung der Maskenpflicht an Schulen eingegangen.

Demonstration vor dem Amtsgericht Bruchsal am Maifeiertag 2021
Die Aktion vor dem Amtsgericht Bruchsal am 1. Mai nahm Bezug auf eine Entscheidung eines Familienrichters in Weimar, der die Maskenpflicht an zwei Schulen kippte. Foto: Armin Herberger

Nach der Entscheidung eines Weimarer Richters Anfang April sind auch am Bruchsaler Amtsgericht Anträge zur Aussetzung der Maskenpflicht eingegangen.

Wie Familienrichterin Petra Reich gegenüber den BNN berichtet, wurden die beiden Anträge bereits wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts zurückgewiesen. „Wir haben die Beteiligten darauf hingewiesen, dass das keine familienrechtliche Angelegenheit ist und dafür der Verwaltungsgerichtsweg beschritten werden muss“, erklärt die Richterin.

Dies werde „Land auf, Land ab bei Familienrichtern unisono so gesehen“, ergänzt Reich. Auch eine Kindeswohlgefährdung sei nicht angezeigt.

Bundesweit viele Masken-Anträge an Familiengerichte

Die Entscheidung des Familienrichters in Weimar hatte für ein bundesweites Medienecho gesorgt und auch für Unverständnis bei vielen seiner Kollegen. Anfang April hatte der Richter am Amtsgericht Weimar im Eilverfahren die Maskenpflicht und weitere Maßnahmen an zwei Thüringer Schulen aufgehoben, begründet hatte er dies mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung.

Bundesweit mussten sich Familiengerichte inzwischen mit solchen Anträgen beschäftigen, die nicht in ihren Kompetenzbereich fallen. Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Entscheidung zwischenzeitlich gekippt, gegen den Richter wird wegen einer möglichen Rechtsbeugung ermittelt.

Rosen in Bruchsal für Richter in Weimar

Dass das Vorgehen des Weimarer Richters in Bruchsal dennoch auf Zustimmung gestoßen ist, zeigte sich am Maifeiertag. Da hatten sich rund 35 Demonstranten zu einer Art Mahnwache vor dem Bruchsaler Amtsgericht versammelt und dort unter anderem weiße Rosen und Grablichter aufgestellt.

Auf Plakaten standen Botschaften wie „Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar“. Auch in Bretten kam es am 1. Mai vor dem Amtsgericht zu einer ähnlichen Versammlung.

Erster Vorfall am Bruchsaler Gericht

Andrea Clapier-Krespach, Direktorin am Amtsgericht Bruchsal, war auf die Aktion durch die BNN-Berichterstattung aufmerksam geworden. „Als ich dann am Sonntagabend zum Gericht kam, war bis auf eine einzelne Blume alles entfernt worden“, sagt sie. Zu solch einem Vorfall sei es bislang noch nicht gekommen. „Es gab im Gericht selbst bisher keine Probleme, die Maskenpflicht durchzusetzen, und auch sonst keine Vorkommnisse“, so Clapier-Krespach.

Unterdessen hat die Bruchsaler Polizei die Spuren der Aktion fotografisch gesichert und prüft nun, ob ein Straftatbestand vorliegt. Als die Beamten zum Gericht kamen, hatte sich die Versammlung bereits aufgelöst.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. April können Familiengerichte inzwischen nach einer „Vorermittlung“ solche Anträge selbst zurückweisen und müssen nicht mehr auf den Verwaltungsgerichtsweg verweisen (Aktenzeichen: 20 WF 70/21).

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