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Entwürdigende Handlungen

Misshandlungen bei Bundeswehr-Abschlussfeier in Bruchsal: Soldat muss Karriere begraben

Ein Oberfeldwebel erhält eine Bewährungsstrafe, nachdem eine Feier in der Bruchsaler Kaserne ausartete. Die eigentliche Strafe aber ist für den Zeitsoldat eine andere.

Eine Abschlussfeier bei der Bundeswehr in Bruchsal ist derart aus dem Ruder gelaufen, dass sich ein Soldat vor Gericht verantworten musste.
Eine Abschlussfeier bei der Bundeswehr in Bruchsal ist derart aus dem Ruder gelaufen, dass sich ein Soldat vor Gericht verantworten musste. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa

Die folgenreichste Bestrafung wird wahrscheinlich außerhalb des Gerichtssaals gesprochen werden. Weil am Freitag ein 40-jähriger Oberfeldwebel wegen Misshandlung von Untergebenen am Bruchsaler Amtsgericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, wird seine erhoffte Laufbahn als Berufssoldat spätestens im September 2027 beendet sein.

Richter Elmar Herding folgte damit dem Antrag von Maximilian Wetzel, der als Vertreter der Staatsanwaltschaft einen halbjährigen Strafarrest auf Bewährung forderte. Für eine Verwarnung mit Strafvorbehalt auf Bewährung plädierte hingegen Rechtsanwalt Andreas Christian Seydel, der von keinem schikanösen Verhalten des Angeklagten und von besonderen Umständen sprach.

Abschlussfeier uferte aus

Was war geschehen? Am 25. Juni 2019 feierten die Absolventen des Grundwehrdienstes beim ABC-Bataillon in der Bruchsaler General-Dr.-Speidel-Kaserne den Abschluss ihrer Ausbildung. Dabei wurde reichlich Alkohol getrunken, wobei es im Verlauf der feucht-fröhlichen Party im Keller des Kasernengebäudes zu verschiedenen Übergriffen des Angeklagten gekommen ist. „Wir waren alkoholisiert und hatten Spaß gehabt“, beschrieb ein Zeuge das Abschiedsfest der Rekruten.

Nach den Aussagen von Maximilian Wetzel machte sich jedoch der Angeklagte in mehreren Fällen der Misshandlung Untergebener sowie des Tatvorwurfs von entwürdigenden Handlungen schuldig. Dazu zählten beispielsweise Schläge auf das Gesäß von Soldatinnen, eine Ohrfeige für einen Kameraden, Beleidigungen sowie die zwanghafte Einflößung von Likör. Aufgrund der großen Alkoholmengen konnten die geladenen Zeugen wenig Erhellendes zum Tatgeschehen beitragen.

Soldat gesteht seine Schuld ein

Strafmildernd für den Angeklagten waren neben dem enormen Konsum von Bier und Hochprozentigem auch sein Schuldeingeständnis sowie das fehlende Strafinteresse von Seiten der Geschädigten, die keinen Strafantrag gestellt hatten.

Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch der Richter erkannten beim angeklagten Familienvater eine gute soziale Prognose. Der Zeitsoldat begab sich freiwillig in psychologische Behandlung und hat nach eigenen Angaben seit dem Vorfall auch in der Kaserne keinen Alkohol mehr getrunken.

Richter betont Verantwortung als Vorgesetzter

In seiner Urteilsbegründung ging Richter Elmar Herding auf die Rolle des Angeklagten bei dieser Party ein. „Als Vorgesetzter hätten Sie die Veranstaltung beenden müssen. Stattdessen waren Sie ein Teil des Ganzen und wurden Ihrer Verantwortung nicht gerecht“, sagte Herding. Deshalb sei eine Bewährungsstrafe angemessen.

In seinem Schlusswort beteuerte der angeklagte Oberfeldwebel sein eigenes schuldhaftes Verhalten. „Ich habe mir selbst meinen Wunsch als Berufssoldat zerstört“, sagte er. Neben einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen.

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