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Tag der Deutschen Einheit

Oberhausen-Rheinhausen vergisst die Flagge am Nationalfeiertag

In Oberhausen-Rheinhausen war am Tag der Deutschen Einheit nicht wie vorgeschrieben beflaggt. Das ist die Geschichte hinter dem fehlenden Symbol.

Die Nationalflagge soll eigentlich zum Nationalfeiertag, dem Tag der Deutschen Einheit, an allen offiziellen Gebäuden wehen.
Die Nationalflagge soll eigentlich zum Nationalfeiertag, dem Tag der Deutschen Einheit, an allen offiziellen Gebäuden wehen. Foto: Marcus Brandt/dpa/Archivbild

Verwunderung hat am Tag der Deutschen Einheit in Oberhausen-Rheinhausen geherrscht. Dort waren – anders als in den übrigen Landkreisgemeinden – die Masten vor dem Rathaus leer geblieben. Keine Deutschlandfahne, kein Schwarz-Rot-Gold.

Hat die Ausnahme einen Grund, so fragten sich Bürgerinnen und Bürger, darunter Gemeinderäte, und erkundigten sich, auch bei der Zeitung. Den meisten war bekannt, dass eigentlich ein Erlass des Bundes und des Landes gilt.

Rathaus Oberhausen-Rheinhausen äußert sich zur Beflaggung

„Nein, es war keine Absicht. Es gab für uns keinen Grund, auf eine Beflaggung zu verzichten. Es ist uns schlicht und einfach durchgegangen, die Fahnen hochzuziehen“, antwortete Rathausmitarbeiter Dominik Sievert auf eine Anfrage beim Bürgermeisteramt.

Es war niemand da.
Dominik Siever
Rathausmitarbeiter

Am Montag war für den Dienstag nochmals ein Hinweis des Landratsamtes eingegangen. „Aber das Rathaus hatte einen Brückentag und es war niemand da“, hieß es weiter. Dass etwas fehle, sei niemand aufgefallen.

Das Rathaus in Oberhausen-Rheinhausen ist auch am Tag der Deutschen Einheit ohne Beflaggung geblieben.
Das Rathaus in Oberhausen-Rheinhausen ist auch am Tag der Deutschen Einheit ohne Beflaggung geblieben. Foto: Werner Schmidhuber

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hatte auch dieses Mal darauf hingewiesen, dass am 3. Oktober bundesweit die Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes zu beflaggen sind. Für das Land Baden-Württemberg ist demnach der Beflaggungserlass der Bundesregierung sinngemäß anzuwenden.

Seit 33 Jahren sind Ost- und Westdeutschland wieder vereint: Am 3. Oktober 1990 trat der Einigungsvertrag in Kraft, mit dem die Deutsche Demokratische Republik der Bundesrepublik beitrat, − damit war die Teilung Deutschlands nach 45 Jahren überwunden.

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