Gelegenheit macht Diebe. Diese Redewendung trifft auf einen 71-Jährigen aus Oberhausen-Rheinhausen zu, der dafür nun teuer bezahlen muss. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Diebstahls zu 30 Tagessätzen à 100 Euro. Er muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Angeklagte musste sich am Montag vor dem Bruchsaler Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter Mathias Zinsius verantworten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf dem bisher unbescholtenen Pensionär räuberischen Diebstahl in einem Bruchsaler Supermarkt vor. Zudem soll er auf dem Parkplatz versucht haben, den Geschädigten umzufahren.
Mann steckt in Bruchsal verwaisten Geldbeutel ein
Mitte Januar 2022 sah der ehemalige Beamte beim Bezahlen seiner Ware an der benachbarten, unbesetzten Kasse einen verwaisten Geldbeutel liegen, den er an sich nahm und einsteckte. Wenig später kam der Geschädigte zum Markt zurück und erfuhr von der Kassiererin, dass sein Portemonnaie von zwei Männern mitgenommen wurde. Der 87-jährige frühere Polizeibeamte wollte danach die Männer auf dem Parkplatz zum Anhalten zwingen und wurde nach eigenen Angaben dabei fast umgefahren.
Geschädigte verwickelt sich in Widersprüche
Bei der Zeugenvernehmung standen Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte wies darauf hin, dass er direkt an der Ausfahrt geparkt und niemand winkend gesehen hatte. Der Geschädigte hingegen verwickelte sich in Widersprüche und behauptete, dass das Auto vom hinteren Parkplatz auf ihn zugefahren sei. Ein Teilgeständnis legte der 71-Jährige wegen des Diebstahls ab. Er bestätigte, dass er den Geldbeutel mitgenommen habe und ihn tags darauf beim Polizeiposten in Karlsdorf-Neuthard abgeben wollte. Auf die Frage von Richter Zinsius, weshalb er das Fundstück nicht der Kassiererin gegeben habe, fand der Angeklagte keine plausible Begründung.
Polizei findet Geldbeutel im Blumenbeet
Vom Supermarkt in Bruchsal fuhren der Beschuldigte und sein Bekannter zum Essen in eine Karlsdorfer Gaststätte. Dorthin kam aufgrund des vom Geschädigten notierten Kennzeichens sowie eines mit dem Portemonnaie verbundenen Ortungssystems wenig später auch die Polizei. Dabei fanden sie bei der Durchsuchung des Fahrzeuges den Geldbeutel anschließend in einem Blumenbeet.
Nach der Zeugenvernehmung und in Absprache mit der Staatsanwältin änderte Richter Zinsius die Anklage auf einfachen Diebstahl, wobei auch die unklare Situation auf dem Parkplatz aus dem Verfahren genommen wurde. Zudem erhielt der Angeklagte seinen vorläufig entzogenen Führerschein wieder ausgehändigt.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer für den nachgewiesenen Diebstahl des Portemonnaies eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 100 Euro, während sich Rechtsanwältin Heidrun Kirchgäßner für einen Freispruch aussprach.
Für den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis kann der Verurteilte eine finanzielle Entschädigung einfordern. In seiner Urteilsbegründung bestätigte Richter Zinsius, dass der Diebstahl aufgrund des Geständnisses nachgewiesen sei.