Das Hauptverfahren gegen einen mittlerweile 23-jährigen Mann aus Bruchsal wurde vor dem Jugendschöffengericht in Karlsruhe bereits am 7. Juni eröffnet und sollte spätestens drei Wochen danach fortgesetzt werden. Da aber ein Schöffe erkrankte, konnte der Termin nicht eingehalten werden. Deshalb musste das Verfahren am Montag mit zehn Zeugen und neuen Schöffen wieder von vorne aufgerollt werden.
Die dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten liegen bereits drei bis vier Jahre zurück. Vorgeworfen wurde dem jungen Mann, der damals noch in Östringen wohnte, dass er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet habe.
Nach sechsstündiger Verhandlung sprach ihn das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Steffen Bauerschmidt frei. Allerdings auf Bewährung und mit Auflagen. Zudem muss er innerhalb eines Jahres 1.000 Euro an den gemeinnützigen Förderverein „Sonnenschein“ zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Strafverteidiger forderte einen Freispruch
„Der Schuldspruch werde erst getilgt, wenn der Angeklagte während seiner zweijährigen Bewährungsfrist die Auflagen erfüllt und nicht straffällig wird“, betonte der Richter bei der Urteilsbegründung. Die Anrechnung des Jugendstrafrechts erfolge aufgrund der Reifeverzögerung des zur Tatzeit 20-Jährigen, der ab dem elften Lebensjahr ohne seinen verstorbenen Vater aufgewachsen ist.
Richter Steffen Bauerschmidt folgte mit seinem Urteil weitestgehend dem Antrag von Strafverteidiger Claus Schwerter, der auf Freispruch plädierte. Staatsanwältin Jasmin Curte forderte eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung auf drei Jahre sowie eine Geldstrafe von 1.500 Euro.
Gerichtsvollzieher entdeckte Bombenattrappe und Waffen in der Wohnung
Ins Rollen kam das Verfahren durch den Besuch des Gerichtsvollziehers in der elterlichen Wohnung. Dabei wurden im Zimmer des Angeklagten eine Bombenattrappe sowie mehrere unbrauchbar gemachte Waffen gefunden. Aufgrund der Rechnungen konnte der Angeklagte nachweisen, dass er fünf entmilitarisierte Gewehrgranaten bei einer Hamburger Firma als Deko-Material gekauft habe.
Die polizeilichen Untersuchungen in der Östringer Dienststelle sowie durch die ebenfalls als Zeugen geladenen Beamten des Staatsschutzes und des Landeskriminalamtes ergaben, dass sich in den Granaten noch ein geringer Rest Zündstoff befand.
Belastend für den Angeklagten war, dass auf seinem Rechner und Handy mehrere Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff und zum Bau von Bomben gefunden wurden. Aber auch gewaltverherrlichende und grausame Fotos und Videos von menschenverachtenden Gräueltaten verschiedener Terrororganisationen sowie islamistisches Propaganda-Material.
Keinen Vorsatz, aber fahrlässiges Handeln erkannte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft durch den Kauf der Waffen und Handgranaten. Der Besitz von Raketen-Treibstoff wertete sie als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bescheinigte dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose.