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Umtausch gefordert

Paar aus Karlsdorf-Neuthard klagt im Alleingang gegen VW

Eigentlich könnte für Jochen und Kirsten Schwertheim alles in Ordnung sein: Ihr VW Sharan war zwar von der manipulierten Software betroffen, doch es wurde ein Update aufgespielt. „Es bleibt aber ein ungutes Gefühl“, sagt Jochen Schwertheim. Jochen und Kirsten Schwertheim fassten den Entschluss, gegen VW zu klagen – nicht in einer Sammelklage, sondern auf eigene Faust.

Jochen und Kirsten Schwertheim ärgern sich über den Autokonzern aus Wolfsburg. Eine Entscheidung ist für den 25. März angekündigt.
Jochen und Kirsten Schwertheim ärgern sich über den Autokonzern aus Wolfsburg. Eine Entscheidung ist für den 25. März angekündigt. Foto: cah

Von Armin Herberger

Der Wiederverkaufswert sei deutlich abgesackt, in Studien werde zudem bezweifelt, dass das Software-Update überhaupt wirkt, unter bestimmten Umständen sogar eine Erhöhung der Werte zur Folge hat, sagt Jochen Schwertheim. Dazu kommt noch die Verärgerung darüber, dass „bewusst eine Irreführung serienmäßig eingebaut worden war“.

Im November 2018 hat die Neutharder Familie das Dieselfahrzeug Baujahr 2013 gekauft. Ende 2018 waren sie vom Kraftfahrtbundesamt angeschrieben worden, dass ihr Fahrzeug betroffen ist. Das Update wurde danach auf Herstellerkosten aufgespielt, aber es bleibt „ein makelbehaftetes Fahrzeug“, wie in der Studie bescheinigt wird.

Familie Schwertheim hatte sich direkt an VW gewandt, wollte das Fahrzeug tauschen. „Es hätte ja kein neues sein müssen, sondern ein gleichwertiges, jedoch unmanipuliertes – aber sie gingen nicht darauf ein“, bedauert Jochen Schwertheim. Ende 2019 reichten die beiden schließlich die Klage ein, gegen VW und auch gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Ungünstiges Urteil des Oberlandesgerichts

In den Akten ist sogar die BNN vertreten: Erforderlich war ein Foto des Kilometerstandes mit Tagesbezug – also nahmen sie die Titelseite der Tageszeitung. Bevor der Gerichtstermin im Landgericht Karlsruhe am 27. Februar stattfand, fuhr ihnen jedoch ein Urteil des Oberlandesgerichts vom 9. Januar in die Parade.

Demnach hat ein Gebrauchtwagenkäufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller. Das Gericht setzt nämlich voraus, dass es dem Käufer hätte bekannt sein müssen, dass ein Fahrzeug in diesem Zeitraum vom „Dieselskandal“ betroffen ist.

Davon wollen sich die Schwertheims jedoch nicht abbringen lassen. Ihr eigener Gerichtstermin war recht kurz: Der Richter nahm die 152 Seiten der Klageschrift an, die VW-Anwältin wies sämtliche Forderungen zurück – nach 20 Minuten war die Sitzung beendet.

Eine Entscheidung ist für den 25. März angekündigt, aber die Schwertheims gehen nicht davon aus, dass es damit zu Ende sein wird. Notfalls wollen sie durch weitere Instanzen gehen, auch wenn es an der eigenen Identität kratzt: „Als gebürtige Wolfsburgerin musste es für mich immer ein VW sein“, sagt Kirsten Schwertheim, „aber wenn es kein Entgegenkommen gibt, dann will ich keinen mehr.“

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