Skip to main content

Gemeinderat stimmt Kompromiss zu

Philippsburg zieht Klage gegen zweite Rheinbrücke zurück

Der Philippsburger Gemeinderat ist der Empfehlung einer Anwaltskanzlei gefolgt. Ein entscheidender Punkt: Die Huttenheimer Flächen gehören dem Bund und nicht der Stadt.

Nato Tanklager
Immer noch eingezäunt: Auf diesem Gelände in der Molzau befand sich über Jahrzehnte – bis 1995 – ein Nato-Tanklager. Im Boden schlummern noch 19 große Tanks, deren Zustand ungeklärt ist. Foto: Werner Schmidhuber

Die Stadt Philippsburg zieht die laufende Klage gegen einen bestehenden Planfeststellungsbeschluss zurück. Dabei geht es um geforderte Ausgleichsmaßnahmen auf Huttenheimer Gebiet für den Bau der zweiten Rheinbrücke in Karlsruhe.

Damit folgte der Gemeinderat einmütig der Empfehlung des von ihm beauftragten Rechtsanwaltsbüros, der – so die Formulierung – vergleichsweisen Verständigung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg zuzustimmen.

Ein wichtiger Grund: Bei den Huttenheimer Flächen handelt es sich um Eigentum des Bundes, nicht der Stadt, was die Verhandlungsposition schwäche.

Wir haben das Maximale herausgeholt.
Stefan Martus Bürgermeister

Für Bürgermeister Stefan Martus (Uli) liegt ein „aus unserer Sicht guter Kompromiss vor. Wir haben das Maximale herausgeholt“, meinte er. Der Bewertung stimmten so auch Hans Gerd Coenen (CDU), Volker Ceh (Uli), Peter Kremer (FW) und Jasmine Kirschner (SPD) zu.

Stein des Anstoßes war in der Vergangenheit nicht das Bauprojekt Rheinbrücke, sondern der damit einhergehende naturschutzrechtliche Ausgleich. Dafür sollten aus der Huttenheimer Gemarkungsfläche rund 28 Hektar für die 35 Kilometer entfernte Karlsruhe Brücke zur Verfügung gestellt werden. Bei dem Areal handelt es sich um ein heute noch umzäuntes, unzugängliches Gelände in der Molzau, auf dem sich jahrzehntelang – bis 1995 - ein Nato-Tanklager befand.

Im Boden schlummern noch 19 große Tanks, deren Zustand ungeklärt ist. In Philippsburg wird vermutet, dass von dort die Schadstoffe herstammten, die in den 80er Jahren im Huttenheimer Wasser nachgewiesen wurden.

In Anbetracht der „möglichen Gefährdung der Trinkwasserversorgung“ forderten Bürgermeister und Fraktionen eine Klärung und möglichst eine Behebung der dortigen Situation, bevor dort Ausgleichsflächen bereitgestellt werden. In den Verhandlungen habe das Regierungspräsidium eine Entfernung der Tanks abgelehnt, hieß es, da der dafür erforderliche Aufwand in keinem Verhältnis zu den zu generierenden Ökopunkten stehen würde.

In den Sitzungsunterlagen hieß es, dass das gesamte Gelände immer noch der Liegenschaftsverwaltung des Bundes unterstehe und in Zukunft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergeben werden solle. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, werde das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, für die Untersuchung der potenziellen Altlastenfläche zuständig. Von dort kam bereits das Signal, dass dann umfassende Altlastenuntersuchungen, auch die Tanks betreffend, erfolgen werden.

Als Ausgleich für die Rücknahme der Klage wurde vom Regierungspräsidium ein naturschutzrechtlicher Ausgleich außerhalb von Philippsburg vorgeschlagen. Zu den finanziellen Auswirkungen hieß es, dass Einnahmen durch die Finanzierung des Waldumbaus von 25.000 Euro und durch Kultursicherungen in den Folgejahren bis zu 40.000 Euro zu erwarten sind.

nach oben Zurück zum Seitenanfang