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Frage nach der Lagerung

Wohin mit Betonabfällen aus Philippsburger AKW? Baden-Württemberg zieht vor Gericht

Das Land Baden-Württemberg will vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg durchsetzen, dass die Betonabfälle aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Philippsburg auf einer Deponie im Enzkreis lagern dürfen.

Ende eines umstrittenen Wahrzeichens: An Silvester 2020 wird das Atomkraftwerk Philippsburg II abgeschaltet, wenige Monate später fallen nach einer gezielten Sprengung auch die riesigen Kühltürme der Anlage, die jahrzehntelang weithin sichtbar das Zeitalter der Kernenergie am Rhein repräsentiert haben.
Bereits Ende 2020 wurde das Atomkraftwerk in Philippsburg abgeschaltet. Die Lagerung des Betonmülls sorgt aber immer noch für Streit. Foto: Uli Deck/dpa

Baden-Württemberg hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) zu den Betonabfällen aus dem Philippsburger Atomkraftwerk eingelegt. Dies teilte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe am Mittwoch mit. In dem Streit geht es um die Frage, wohin diese beim Rückbau der Kernkraftwerke in Philippsburg anfallenden Abfälle gebracht werden dürfen.

Zunächst sollten die Betonabfälle aus dem Rückbau der Atomanlage auf einer Deponie im Enzkreis gelagert werden. Der Enzkreis hatte sich allerdings geweigert, die Abfälle anzunehmen. Aus seiner Sicht, ist die betroffene Deponie Hamberg für diese Art Müll nicht zugelassen.

Enzkreis sträubt sich gegen die Lagerung

Das Regierungspräsidium hatte dem Landkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen klagte der Enzkreis erfolgreich vor dem VG Karlsruhe. Eine Ausnahmegenehmigung hätte dem Enzkreis nicht antragslos und gegen seinen Willen aufgedrängt werden dürfen, hatten die Richter entschieden.

Zwei für die Entsorgung der Abfälle zuständigen Unternehmen waren vor dem VG ebenfalls gescheitert – in diesem Fall war der Enzkreis Beklagter. Ob in diesen Verfahren Berufung eingelegt wird, war zunächst nicht klar. Dem VGH lagen nach Angaben einer Sprecherin noch keine Angaben dazu vor.

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