Baden-Württemberg hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) zu den Betonabfällen aus dem Philippsburger Atomkraftwerk eingelegt. Dies teilte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe am Mittwoch mit. In dem Streit geht es um die Frage, wohin diese beim Rückbau der Kernkraftwerke in Philippsburg anfallenden Abfälle gebracht werden dürfen.
Zunächst sollten die Betonabfälle aus dem Rückbau der Atomanlage auf einer Deponie im Enzkreis gelagert werden. Der Enzkreis hatte sich allerdings geweigert, die Abfälle anzunehmen. Aus seiner Sicht, ist die betroffene Deponie Hamberg für diese Art Müll nicht zugelassen.
Enzkreis sträubt sich gegen die Lagerung
Das Regierungspräsidium hatte dem Landkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen klagte der Enzkreis erfolgreich vor dem VG Karlsruhe. Eine Ausnahmegenehmigung hätte dem Enzkreis nicht antragslos und gegen seinen Willen aufgedrängt werden dürfen, hatten die Richter entschieden.
Zwei für die Entsorgung der Abfälle zuständigen Unternehmen waren vor dem VG ebenfalls gescheitert – in diesem Fall war der Enzkreis Beklagter. Ob in diesen Verfahren Berufung eingelegt wird, war zunächst nicht klar. Dem VGH lagen nach Angaben einer Sprecherin noch keine Angaben dazu vor.